Vorsorgereserven |
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Verfasst am: 22.02.2009 21:14 |
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hallo...
wie ist das mit den Vorsorgereserven??
Man muss sie ja bilden auf die Liquiditätsreserve und auf Forderungen....das sind ja Forderungen an Ki und KD...was ist mit Forderungen an den Staat?? Wird der wie ein Kunde betrachtet oder dürfen darauf keine vorsorgereserven gebildet werden?? |
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Verfasst am: 24.02.2009 11:43 |
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Der Staat gehört zur Gruppe der Kunden. |
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Verfasst am: 24.02.2009 15:27 - Geaendert am: 24.02.2009 17:08 |
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Stille Vorsorgereserve:
- Globalabschreibung auf alle Forderungen
- Betrag ist auf 4 % des Bestandes nach Bewertung begrenzt.
- Steuerlich nicht anerkannt.
-> Sog. versteuerte Pauschalwertberichtigung.
Offene Reservenbildung gem. §340g HGB
- „Sonderposten für allgemeine Bankrisiken“
- zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken
- soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wegen der besonderen Risiken des Geschäftszweiges der
Kreditinstitute notwendig ist.“ (§ 340g Abs. 1 HGB).
- keine Obergrenze,
•- offener Bilanzausweis auf der Passivseite (P11 „Fonds für allgemeine Bankrisiken“),
- keine Bindung an bestimmte Vermögensgegenstände;
- Bildung durch Zuweisung aus dem (versteuerten) Jahresüberschuss. |
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