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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Bilanzwert zum 31.12.2006
 
Norbert86
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.03.2009 20:07
Wer kann mir helfen

01.04.2004 1200 Stück Kauf zu 80,00 Euro/Stück
31.12.2004 1200 Stück bewertet zu 79,50 Euro/stück
31.12.2005 1200 Stück bewertet zu 78,00 Euro/Stück
07.06.2006 200 Stück Verkauf zu 81,00 Euro/stück
31.12.2006 Börsenpreis 82,00 Euro/Stück

Ermittlung des Bilanzwertes zum 31.12.2006.
Wer kann mir helfen.
Bitte nichz nur das Ergebnis sondern auch wie mann das errechnet
Danke
Alex_1975
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.03.2009 21:40
Bei der angegebenen Aufgabe geht es um die Bewertung von Wertpapieren. Nachdem am 01.04.04 die Wertpapiere für 80 pro Stück gekauft wurden, mussten sie am 31.12.2004 bewertet werden. Da sie für 79,50 bewertet wurden, muß der Kurs am Bilanzstichtag 79,50 und damit der Niederstwert gewesen sein, deswegen wurden 79,50 genommen für den Bilanzansatz.

Ein Jahr später muß der Kurs weiter gefallen sein, da jetzt 78,00 genommen wurden, der Kurs am 31.12.2005 muß demnach 78,00 betragen haben.

2006 wurden dann zunächst im Juni 200 Stück verkauft, Restbestand folglich 1000 Stück, die dann am 31.12.2006 zu bewerten waren. Da der Börsenpreis nun höher als an den Bilanzstichtagen zuvor (2004: 79,50 / 2005: 78,00) ist, muß die sog. "Wertaufholung" durchgeführt werden.

Wertaufholung bedeutet, dass man dann wieder an Wert "zuschreiben" muß, wenn die Gründe für die in den vorhergehenden Jahren durchgeführte Abschreibung weggefallen sind. Davon kann man ausgehen, wenn sich die Aktienkurse erholt haben.

Da aber (zumindest gemäß Bilanzrecht bis 2008) maximal bis zu den historischen Anschaffungskosten (hier Kauf in 2004 für 80 Euro) zugeschrieben (also "Wert aufgeholt") werden darf und der Kurs am 31.12.2006 82,00 Euro beträgt, schreiben wir zu bis auf 80,00 Euro und ermitteln demnach einen Bilanzwert von insgesamt 80.000 Euro (80 Euro pro Aktie mal 1000 Aktien Restbestand).

Alexander
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.03.2009 10:42
häh? Also ich glaube das is viel zu kompliziert, was du gerade erklärt hast, ich versuchs mal anders.
Kreditinstitute, die in ihrem eigenen Bestand Wertpapiere haben müssen diese bewerten, dabei unterscheidet man WP des Umlaufvermögens (sind liquide Mittel und dienen der Abwicklung von Kundengeschäften und Erzielung von Zinserträgen) und WP des Anlagevermögens (langfristige Anlage).
Bei WP des umlaufvermögens MUSS nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet werden. Das heißt man schaut am 31.12. ob der Tageskurs, oder der Anschaffungskurs niedriger ist und danach bewertet man. Bei WP des Anlagevermögens kann das KI selbst entscheiden, nach welchem Kurs es bewertet. GRundsätzlich ist in den Aufgaben aber immer gewollt das man nach dem strengen NWP bewertet, alles andere macht ja auch keinen Sinn.
Zur Aufgabe:
Da ich zu unterschiedlichen Terminen gekauft habe, hab ich keinen genauen Anschaffungskurs, diesen sogenannten durchschnittlichen Anschaffungskursermittel ich, indem ich die Werte der Käufe ausrechne:
1200 *80,00€ =96.000€
1200*79,50€=95.400€
1200*78,00€=93.600€
200*81,00€=16.200€
Summe= 301.200€

durchschnittlicher Anschaffungskurs: 301.200€ / 3600Stück = 79,26€

Da dieser Kurs niedriger ist, als der Kurs am 31.12. bewerten wir die Aktien also mit 301.200€

Ich hoffe ich konnte es dir so erklären, dass man es versteht. Bei Fragen oder Kritik einfach antworten.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2009 15:14 - Geaendert am: 28.03.2009 17:24
Es wurde nur einmal gekauft. Deshalb gibt es keinen Durchschnittskurs.
Die Wertaufholung ist richtig.
Bilanzansatz: 80 € * 1000 = 80.000 €
Muchacho
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.03.2009 10:52
hilfe ich hätte eine kurze frage
kommt so was in einer abschlussprüfung dran????
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2009 11:21
Das war eine Aufgabe aus einer Abschlussprüfung!
Alex_1975
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.03.2009 11:56
Die genannte Aufgabe wurde in der IHK Winterprüfung 2007/2008 gestellt (Aufgabe 2). Es gab 5 Punkte für die richtige Antwort.
BL
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 31.03.2009 12:25
Oh, sorry hab mich verlesen.
@ Herrmann:
Aber wenn das Käufe gewesen wären, dann wär´s doch richtig oder?

Gruß
BL
Muchacho
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.03.2009 13:03
na super und in welchem lehrjahr lernt man des???
und wie fandet ihr die zwischenprüfung war des schwer??
und wann habt ihr angefangen zu lernen
ich hab im septemer und weiss nicht wann ich anfangen soll
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2009 13:07
@Muchacho: Wir haben das im 2. Lehrjahr gelernt. Frag am Besten mal in der Schule nach. Zwischenprüfung war nicht schwer wenn man gelernt hat und ein gewisses Grundverständnis für die Dinge hat..
Muchacho
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.03.2009 13:10
uhh
ich hab irgendwie voll angst davor weil wir ham net fetten ordner alte prüfungen gekriegt zum lernen und in der schule nochmal nen riesig fetten
des ist hammer
und sogar die lehrer sagen wir könne nicht alles lernen sonder es geht nur ums kapieren
Mira91
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2009 13:11
Darum gehts hier in diesem Thema aber auch nicht.. schreib bitte im Offtopic weiter ok?
Muchacho
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.03.2009 13:12
jop
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.03.2009 16:17 - Geaendert am: 31.03.2009 16:18
In der entsprechenden Abschlussprüfung war bei dieser Aufgabe zusätzlich noch ein Auszug aus § 280 HGB:

"(1) Wird bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung ... vorgenommen und stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben."

So war die Aufgabe nicht so schwer, wie es zunächst ohne den Gesetzestext erscheint.
 

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