Da der umsatzsteuerbefreite Bereich in einer Bank der Normalfall ist, würde ich auch in der IHK-Prüfung davon ausgehen, wsenn nichts dabei stehen würde.
Aber: Das gab es noch nie. Bisher war immer angegeben, für welchen Bereich die Anschaffung gedacht war. Am häufigsten kam übrigens die Kreditabteilung (umsatzsteuerfrei) vor, gefolgt von der Depotabteilung (umsatzsteuerpflichtig)!
Es kam auch schon mehrmals vor, dass keine konkrete Abteilung genannt wurde, sondern direkt angegeben wurde, was für den umsatzsteuerbefreiten, und was für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich gedacht war.___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |