Verbuchung von Wertpapieren nach HGB |
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Verfasst am: 04.04.2009 17:27 |
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Kann mir jemand ausführlich und verständlich erklären, wie man Wertpapiere auf das Konto "eigene Wertpapiere", nach dem Niederstwertprinzip (==> DEK) verbucht???
P. S. vielleicht noch einen passenden Vergleich zu IAS
Vielen Dank im Voraus |
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Verfasst am: 05.04.2009 11:10 - Geaendert am: 05.04.2009 11:11 |
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vllt hilft dir ja das:
Bei HGB musst du erstmal unterscheiden ob die Wertpapiere zum Handelbestand oder Anlagevermögen gehören.
Da gibt es dann unterschiedliche Ansätze:
Handelbestand: max. Anschaffungskosten, Wertminderungen müssen zwingen berücksichtigt werden
Anlagevermögen: max. Anschaffungskosten, Wertminderungen müssen NICHT zwingend berücksichtigt werden, wenn davon ausgegangen wird, dass sich der Kurs wieder erholt.
Bei IAS ist es meines Wissens so, das Wertminderungen immer zwingend berücksichtigt werden müssen.
Bei etvl Fehler lass ich mich gerne belehren.
Wolltest du sowas in der Richtung? oder iwie Buchungsätze?
Machst grad Bankfachwirt oder ;)? |
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Verfasst am: 05.04.2009 11:46 - Geaendert am: 05.04.2009 11:53 |
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Entscheidend ist die Frage, ob die Wertpapieren dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen.
§ 340e HGB
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Wertpapiere, sind nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften zu bewerten, es sei denn, daß sie dazu bestimmt werden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen |
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