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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Rundung Solidaritätszuschlag
 
Kitty-Kat
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.04.2009 11:23
Hallo,

ich werde im Mai meine Abschlussprüfung schreiben.
Mein Problem: ich weiß nicht genau, wie mann den Soli runden muss. In der Berufsschule habe ich gelernt, dass man zwei Stellen schreibt und denn Rest einach abschneidet.
Habe nun jedoch gehört, dass man kaufmännisch runden muss.
Was ist richtig???

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Liebe Grüße,

Kitty-Kat
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.04.2009 11:34
In den programmierten IHK-Prüfungen ist beides richtig!

___________________________________________________
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.04.2009 12:08
Das kann sich ändern.
Es sollte sich allmählich herum gesprochen haben, dass SoliZ nach der 2. Nachkommastelle abgeschnitten wird.

Gesetzliche Grundlage:
SolZG 1995 § 4 Zuschlagsatz
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13144&forumid=5
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=16244&forumid=4

Bis jetzt wurde in den Abschlussprüfungen sowohl der aufgerundete als auch der abgeschnittene Betrag akzeptiert.
Norbert86
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.04.2009 22:28
In welcher Abschlußprüfung kam je das Thema vor
?

Hab dies incl. Lohnberechnung nie gefunden.
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.04.2009 22:31 - Geaendert am: 16.04.2009 22:32
Soli wird längst nicht nur bei Lohnabrechnungen verwendet, auch bei Zinsausschüttungen bei ausgeschöpftem FStA muss man ihn beachten. Und Aufgaben bei denen der Gutschriftsbetrag berechnet werden muss finden sich zuhauf in alten Prüfungen (hab meine leider alle verschenkt, aber beim Lernen hab ich das dutzende Male berechnet).
 

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