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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Bewertung von Wertpapieren
 
Veruschka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.04.2009 17:06
Hallo,

wir haben in Rechnungswesen die Bewertung von eigenen Wertpapieren kurz durch genommen.
Wann ein realisierter/ nicht realisierter Gewinn bzw. Verlust besteht. Das habe ich verstanden.
Aber wenn ich am 31.12. buche und z.B. einen realisierten Verlust habe muss ich diesen nochmal abschreiben...
Wie funktioniert das und was für einen Zinssatz muss ich nehmen bzw. wo von rechne ich dies aus?

Wär super, wenn ihr mir helfen könnt!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2009 17:11 - Geaendert am: 21.04.2009 17:11
Realisierte Verluste bzw. Gewinnen entstehen durch Verkauf.

Nicht realisierte Gewinne werden nicht gebucht (Imparitätsprinzip).

Nicht realisierte Verluste werden evtl. abgeschrieben.

Als Zinssatz wird der Nomianlzinssatz genommen. Es werden die tatsächlichen Kalendertage bis zum Jahresende herangezogen.
Alex_1975
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.04.2009 17:18
Hinweis zu diesem Thema zur IHK-Prüfung für die Verwendung von den Konten aus der IHK-Formelsammlung:

Bei nicht realisierten Verlusten wird das Aufwandskonto "Abschreibungen auf Wertpapiere" verwendet.

Bei realisierten Verlusten muß das Aufwandskonto "Kursverluste aus Wertpapieren" verwendet werden.

Bei realisierten Gewinnen muß das Ertragskonto "Kursgewinne aus Wertpapieren" verwendet werden.

Bei der sog. Wertaufholung ist das Konto "Erträge aus Zuschreibungen zu Wertpapieren" zu verwenden.

Alexander
Veruschka
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.04.2009 17:55
dankeschön!

und wie funktioniert dies mit Aktien??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2009 19:30
Aktien im Handelsbestand -> strenges Niederstwertprinzip

Wurde während des Jahres Aktien zu einem höheren Kurs als der Kaufkurs (Anschaffungspreis) verkauft, dann wurden Kursgewinne realisiert:
… an Kursgewinne aus Wertpapieren

Ist der Börsenkurs am Bilanzstichtag niedriger als der Anschaffungspreis (Kaufkurs), dann entstehen nicht realisierte Verluste.
Abschreibungen auf Wertpapiere an …

Ist der Kurs seit der letzten Bewertung gestiegen, aber liegt noch unter den Anschaffungspreis, dann muss man das Wertaufhilungsgebot beachten.
… an Erträge aus Zuschreibungen zu Wertpapieren
MiniMonkey
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.04.2009 11:43
Das mit der Wertaufholung verstehe ich nicht.

Nehmen wir mal an:
10 Aktien
Anschaffungskurs 100 €
am 31.12.2006 bewertet zu 98,50
am 31.12.2007 bewertet zu 99,50
Aktueller Börsenkurs 99,70

Bewerten Sie zum 31.12.2008.

Dann würde ich den nicht realisierten Verlust von 0,30 € je Aktie abschreiben:
Abschr. a. WP / Eig.WP

Oder?

Wie müsste der Börsenkurs sein damit ich einen Ertrag aus Wertaufholung buchen kann???

Vielen Dank!
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2009 11:45
Aktien an Erträge aus Zuschreibungen zu Wertpapieren 3 €
 

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