Verkauf v. gebrauchten Sachanlagen |
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Verfasst am: 21.04.2009 21:51 |
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Benötige dringend eure Hilfe,
Ein PC aus der Depoabtl. wird verkauft zum Nettopreis von 1800 Euro zzgl. USt. Restbuchwert beträgt vom PC 2000 Euro.
Denke ein Aufwand (Sonst.Betrieb. Aufw.) ist entstanden über 200 Euro. Da hab ich unkompliziert Restbuchwert minus Verkauferlös gerechnet. Darf ich das, ohne zu wissen wie hoch der Anschaffungswert vom PC war?? |
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Verfasst am: 21.04.2009 22:59 |
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Depotabteilung is UST-pflichtig also is es richig wenn du vom Netto-VK-Preis ausgehst.
In den Büchern steht der PC mit 2000€ wenn du ihn jetzt für 1800€ verkaufst dann hast du richtig gesagt, 200€ Sonstiger betriebl. Aufwand. |
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