Degressive Abschreibung |
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Verfasst am: 23.04.2009 12:49 |
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Hallo,
kennt sich einer von Euch mit der degressiven Abschreibung aus? und kennt die Neuerungen???
Wir haben das in der Schule nicht durchgenommen, weil unsere Lehrer dachten es kommt nicht mehr dran....
Ist aber Prüfungsrelevant!
Danke schon mal für Euere Antworten |
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Verfasst am: 23.04.2009 15:48 |
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was brauchst du genau?
die Sätze sind:
bis 2001 3facher linearer Satz max. 30%
2001 - 2005 2 facher linearer Satz max. 20 %
2005 - 2007 3fache linearer Satz max. 30 %
und ab 2008 gibts die degressive Abschreibung nicht mehr. |
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Verfasst am: 23.04.2009 16:19 |
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Dies ist nicht richtig;
Um Investitionen anzuregen, wurden die Abschreibungsmodalitäten für Betriebe zum 01.01.2009 günstiger: befristet auf zwei Jahre gilt eine degressive Abschreibung von 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter. Für kleine und mittlere Betriebe gelten Sonderabschreibungen. |
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Verfasst am: 23.04.2009 17:50 - Geaendert am: 23.04.2009 17:52 |
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die degressive Abschreibung gilt nur noch für Gegenstände, die vor 2008 gekauft worden sind.
ich hab gedacht, des wird erst nächstes Jahr mit 25 Prozent abgeschrieben...??!!!!!! |
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Verfasst am: 23.04.2009 17:55 |
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also die degressive abschreibung gibt es noch,.... aber mit welchen sätzen muss ich arbeiten???
bzw. gibt es sich doch nicht mehr.....also sprich ab 2009 nur für produkte vor kauf 01.01.2009??? |
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Verfasst am: 24.04.2009 13:17 |
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Die degressive Abschreibung wurde zum 01.01.2009 wieder eingeführt, um Investitionsbedingungen für Unternehmen zu verbessern (Stichwort Konjunkturpakete).
Investitionen lohnen sich also ab 1.1.2009 besonders, weil vor allem im ersten Jahr der Anschaffung das Betriebsergebnis mit deutlich weniger Steuern belastet wird. In Zeiten der Finanzkrise ist die Bedeutung der degressiven Abschreibung sogar gewachsen, weil andere Quellen zur Finanzierung schwieriger zu erschließen sind.
Die Möglichkeit, die degressive Abschreibung zu nutzen, gilt für alle in den Jahren 2009 und 2010 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die maximale Höhe beträgt 25 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und darf das Zweieinhalbfache des linearen Satzes nicht überschreiten.
(Bundesfinanzministerium) |
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