Bildung offener Vorsorgereserven |
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Verfasst am: 05.05.2009 15:06 |
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Laut HGB ist es ja jedem KI erlaubt offene Vorsorgereserven im Fonds für allgemeine Bankrisiken zu bilden.
Aber wer beschließt das? Der Vorstand oder die Hauptversammlung?
--> wird die offene Vorsorgereserve vom Bilanzgewinn, oder schon vorher abgezogen?
Danke!
Gruß Newsted |
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Verfasst am: 05.05.2009 15:55 - Geaendert am: 05.05.2009 16:13 |
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Die offene Vorsorgereserve wird gebildet aus 4 % der Summe aus
Forderungen gegen Kunden
Forderungen gegen KI
Wertpapiere der Liquiditätsreserve (bewertet nach strengem Niederstwertprinzip) zum 31.12.
Außerdem darf sie den steuerpflichtigen Gewinn nicht schmälern, d.h. darf erst nach Steuern gebildet werden.
--> Sorry, das sind die stillen :-) |
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Verfasst am: 05.05.2009 16:08 |
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ich meine offene und nicht stille Vorsorgereserven.
Gruß Newsted |
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Verfasst am: 05.05.2009 16:13 |
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Ja stimmt, sorry. Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)
Also offene, werden vom Gewinn nach Steuern eingestellt. Sie sind aus Bilanz und GuV ersichtlich.
Hier gibt es keine Betragsobergrenze. |
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Verfasst am: 05.05.2009 17:18 |
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Also ich bin mir nur unsicher ob ich mit meiner Annahme richtig liege, dass:
Jahresüberschuss
-ges.Rücklage
-ggf. andere Gewinnrücklage
-offene Vorsorgereserven
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=Bilanzgewinn
oder sieht es so aus:
Jahresüberschuss
-ges.Rücklage
-ggf. andere Gewinnrücklage
-------------------------------------------
=Bilanzgewinn
(und hieraus wird dann durch die HV bestimmt wieviel in die offene Vorsorgereserve kommt?!)
Hoffe ist jetzt etwas deutlicher
Gruß Newsted |
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