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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Bewertung von Forderungen an Kunden
 
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.09.2009 12:26
ich hoffe mir kann geholfen werden:-)
Wäre sehr hilfreich wenn ich Lösungen zu diesen aufgaben hätte...
Die Bank bildet zum Bilanzstichtag Einzelwertberichtigungen auf Forderungen.
Welche Begründungen sind Richtig oder falsch?
a) Risikovorsorge für Kredite mit erkennbarem Ausfallrisiko muss betrieben werden
b) Laut HGB Risikovorsorge für Forderungen mit erkennbarem Ausfallrisiko geleistet werden
c) Kredite, deren Ausfall feststeht, eine EWB vorgenommen werden muss
d) alle Kreditvergaben an Kunden sind mit latenten Ausfallrisiken verbunden
e) eine Abschreibung auf Forderungen ist notwendig, wenn Zweifel an der vollständigen Rückzahlung besteht
f) ein passive Korrekturposten zum aktiven Forderungsbestand an Kunden in der Bilanz ausgewiesen werden muss

2) Prüfe folgende Aussage auf ihre Richtigkeit
a) PWB werden im Rahmen der der Bilanzierung von den betreffenden Aktivposten abgesetzt
b) Die Bildung von PWB auf Ford. werden ihrer nach von der RechKredV bestimmt
c)Wird der Debitorenendbestand lt Inventur mit dem duchschnittlichen Forderungsausfall der vergangenen Jahre multipliziert, so erhält man die Höhe der erforderlichen PWB

3) Der Debitorenendbestand beträgt 45 Mio. Darin sind Forderungen über 650 TEUR enthalten , bei denen belegbare Risiken erkennbar wurden. Der drohende Verlust wurde auf durchschnittlich 75% geschätzt und abgeschrieben.
Frage: Mit welcher rückzahlung rechnet die Bank?
Wurden jetzt 487,5 TEUR abgeschrieben und die rechnet mit 162,5 TEUR Rückzahlung?

4)Bei einem Debitor rechnet man eine Insolvenzquote von 15%.
Forderung beträgt 20 TEUR. Abschreibung wäre jetzt i.H.v 3000 EUR??
5) bei einen Debitor sind die Forderungen uneinbringlich geworden. Gesamtforderung 5000 EUR. Im Vorjahr wurde bereits eine EWB von 2000 EUR vorgenommen.
Wie lautet der buchungssatz: Abschr. a. Ford. an KKK 3000 EUR. da bereits einmal wertberichtigt wurde???

Wäre sehr dankbar für eure Hilfe, dann hab ich es kappiert:-)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.09.2009 19:20
Ich will es mal versuchen, auch wenn die Sätze zum Teil unvollständig sind oder in grausamem Deutsch formuliert sind:

1a) richtig
b) richtig
c) falsch - direkte Abschreibung
d) falsch, es gibt Ausnahmen: öffentliche Hand etc.
e) richtig
f) falsch, nicht in der Bilanz auszuweisen (siehe 2a)

2a) richtig
b) unvollständig
c) falsch

3) richtig

4) falsch: Insolvenzquote 15 % heißt: Man rechnet mit 85 % Ausfall

5) richtig, aber zusätzlicher Buchungssatz notwendig:
EWB an KKK 2000 Dann ist die EWB aufgelöst, das Kundenkonto auf null und kann aufgelöst werden.
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.09.2009 22:34
vielen vielen Dank. Bräuchte schnell die Lösungen daher sehr schnell getippt und unvollständig formulliert. Daher Verzeihung.-)
nochmals DANKE
 

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