Eigenkapital inkl. JÜ bei Berechnung der Kennzahlen??? |
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Verfasst am: 19.11.2009 15:41 |
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Bei der Berechnung der Kennzahlen, muss ich da den Jahresüberschuss mit zum Eigenkapital dazurechnen?
Also der Bilanzgewinn, wenn einer ausgewiesen wird, wird nie mit hinzuaddiert.
Aber ich habe jetzt 2 unterschiedliche Lösungen gefunden, einmal wird der JÜ mit reingerechnet, einmal nicht.
Was ist denn jetzt richtig? |
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Verfasst am: 19.11.2009 16:16 |
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Meistens wird in den Aufgaben der JÜ angesprochen: z.B. Der JÜ wird ausgeschüttet, dann ist der JÜ als kurzf. FK zu bewerten. Stehen in den Aufgaben keine Hinweise ? |
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Verfasst am: 19.11.2009 16:50 |
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Soweit ich sehe waren keine Hinweise angegeben. Beide Aufgaben sind aus Abschlussprüfungen. |
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Verfasst am: 19.11.2009 16:58 - Geaendert am: 20.11.2009 08:30 |
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Ohne konkrete Angabe oder direkten Hinweis auf die Nr. und Prüfungstermin der Abschlussprüfung kann man die Aufgabe nicht lösen.
Nach der Formelsammlung gilt beschlossene Dividende als kurzfristiges Fremdkapital. |
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Verfasst am: 19.11.2009 20:13 |
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der Bilanzgewinn ist immer kurzfristiges Fremdkapital, wird eigentlich nie zum Fremdkapital gerechnet !!!
is mir noch keine aufgabe in den weg gekommen,wo dass eigenkapital ist !!! |
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Verfasst am: 19.11.2009 20:51 |
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Also einmal gibt es dazu eine programmierte Aufgabe, AP Sommer 06 Rewe Aufg. 11, und eine in Fall Nr. 3 von der AP Winter 05/06 Teil e).
Bei der Prgrammierten ist das EK inkl. JÜ, bei der Offenen nicht.
Vlt. habe ich aber auch falsche Lösungen...? |
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Verfasst am: 19.11.2009 21:12 |
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Genau das gleiche ist mir heute auch passiert!!!
Bei genau den gleichen Prüfungen...einmal wurde es mit rein genommen und einmal nicht und es gab DEFINTIV keinen Hinweis auf die Verwendung... |
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Verfasst am: 19.11.2009 22:30 |
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Das war damals tatsächlich so. Der JÜ wurde in zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen unterschiedlich von der IHK behandelt.
Es endete damit, dass in der engültigen Musterlösung
Rewe 2006 Nr. 11
a) 74,3 und 65,4
c) 27,1 und 23,9
d) 8,4 und 4,4
als richtig gewertet wurde. Man konnte also den JÜ zum Eigenkapital zählen oder nicht.
Ohne nähere Angaben, welcher Teil des JÜ ausgeschüttet , welcher einbehalten werden soll, kann man nicht entscheiden, inwieweit der JÜ dem (langfristigen) Eigenkapital hinzuzurechnen ist. |
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Verfasst am: 19.11.2009 23:30 |
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann mach ich es auf jeden Fall so das wenn nichts anderes angegeben ist, es zum kurfristigen FK zu rechnen.
Danke |
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