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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Aufbewahrungsfristen §257 HGB
 
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2009 14:33
Hi,
ich stehe vor einem Problem. Vielleicht könnt ihr mir helfen:
Geben Sie an bis zu welchem Tag die folgende Unterlage eines Kaufmanns mindestens aufzubewahren ist:

Unterlage : Kopie eines abgesandten Handelsbrief
Zeitpunkt der Entstehung: Ausgangsdatum, 30.12.2009

Lösung : 31.12.2014

Warum ???
Ich hätte gedacht bis 31.12.2015
Rob55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2009 14:35
nein immer 6 Jahre lang ab dem 31.12 des Jahres in dem der Geschäftsvorfall war.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2009 14:39
aber anhand der Aufgabe kann man doch gar nicht sehen, wann der Geschäftsvorfall entstand ? und von ende 2009 -ende 2014 sind es ja nur 5 Jahre.
Rob55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2009 14:57
zeitpunkt der entstehung ist doch gegeben. das ist der geschäftsvorfall (die absendung des briefes).

es sind aber 6 kalenderjahre: 2009,10,11,12,13,14.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2009 15:17
Sorry, aber irgendwie steh ich da voll auf dem Schlauch.

Wenn das Ausgangsdatum der 30.12.2009, dann beginnt die Aufbewahrungsfrist Ende des Jahres, also 31.12.2009.
Das 1. Jahr ist somit 2010, das 2. 2011, das 3. 2012, das 4. 2013, das 5. 2014 und das 6(letzte Jahr) 2015. Die Lösung muss doch 31.12.2015 sein.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2009 16:46
§ 257 HGB
Aufbewahrung von Unterlagen. Aufbewahrungsfristen
(...)

(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen (Anmerkung: Handelsbriefe) sechs Jahre aufzubewahren.

(5) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluß festgestellt, der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder der Konzernabschluß aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2009 17:32
Ja..... dann hab ich mit 31.12.2015 doch Recht, oder
nicht ?
flipy55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2009 18:07
Dem muss ich aber zustimmen!
Man brauchte eigentlich immer nur auf das Jahr +6 oder +10 rechnen!

Sowas das jedenfalls bisher bei ALLEN Aufgaben die ich dazu geemacht habe! und 2009 + 6 macht für mich auch 2015
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2009 19:47
31.12.2015
flipy55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2009 19:51
vielen Dank...das hätt ich auch sonst nicht verstanden!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2009 20:18
Wer Gesetze lesen kann, ist klar im Vorteil.
flipy55
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2009 20:21
Das haste Recht :D
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.11.2009 21:15
Das Gesetz kannte ich schon... hab es ja sogar im Thema zitiert....mich hat halt nur die Musterlösung von 31.12.2014 irritiert.
Aber selbst Lösungsbücher sind falsch ;-)
Zum Glück haben wir das geklärt ;-)
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2009 07:24
Zeigt sich wieder, Bücher sind nicht die allein seelig machende Prüfungsvorbereitung.
 

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