Gesetzl.Rücklage-Bestandteil des EK? |
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:05 |
|
|
Hallo,
kann mir einer sagen ob
1. die gesetzliche Rücklage als Bestandteil des EK, welches in der Bilanz ausgewiesen wird ist?
2. An sich dacht ich , dass die Kapitalrücklage auf jeden Fall dazu gehört , aber in einer AP von 2006 gehört die KRL nicht dazu, aber die GRL....
bin jetzt durcheinander.
Vielen Dank! |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:11 |
|
|
die gesetzl. rücklagen gehören zu den gewinnrücklagen und werden in der bilanz ausgewiesen. |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:11 |
|
|
Kapitalrücklage gehört zum EK und gesetzliche Rücklage ebenfalls.
Du kannst dir merken:
Rücklage = Eigenkapital
Rückstellungen = Fremdkapital |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:12 |
|
|
die gesetzliche rücklage gehört auf jeden fall dazu.
sag mir mal bitte welche prüfung und welche aufgabe von 2006, dann schau ich mir das gerne nochmal an. |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:15 |
|
|
Das wär lieb =)
winter 06/07 Aufgabe 11 |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:15 |
|
|
Hallo,
kann mir einer sagen ob
1. die gesetzliche Rücklage als Bestandteil des EK, welches in der Bilanz ausgewiesen wird ist?
2. An sich dacht ich , dass die Kapitalrücklage auf jeden Fall dazu gehört , aber in einer AP von 2006 gehört die KRL nicht dazu, aber die GRL....
bin jetzt durcheinander.
Vielen Dank!
=> also generell ist es so zum EK gehören (gesetzliche Rücklagen eben die 5% des JÜ gemindert um einen Verlustvortrag, die Kapitalrücklagen und die anderen Gewinnrücklagen.
Aber schau doch mal nach welche Aufgabe das genau von 2006 ist weil ich hab gerade geschaut konnte sie aber nicht finden. |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:17 |
|
|
bei der Aufgabe wurde doch alles dazu gezählt!
Gewinnrücklagen sind halt gestzl. + andere
und gesamtes bilanzielles EK ist alles zusammen!!! |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:20 - Geaendert am: 24.11.2009 21:21 |
|
|
gehört dann gewinnrücklagen auch dazu zum ek? |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:22 |
|
|
Nein der Bilanzgewinn nicht, da es sich nicht um"langfristes" Kapital handelt, der wird sozusagen nur zwischengeparkt, bis es zur ausschüttung an die Aktionäre kommt...
Aber wenn wir schon beim Thema sind, kann mir jemand sagen wann das Betriebsergebniss gleich Bilanzgewinn ist, und warum ich bei einer Aufgabe den Jahresüberschuss dazuzählen musste zum EK des war Abschlussprüfung Sommer 2006 Aufgabe 11 |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:23 - Geaendert am: 24.11.2009 21:27 |
|
|
Ja, stimmt. hab ich jetzt auch gesehen/gepeilt -_-
danke für die antworten =)
nur noch eine Frage:
in der formelsammlung steht ja das der bilanzgewinn kurzfr. FK ist, aber in der AP sommer 2006 nr. 11 wurde der als EK angesehen?
--------------------------------ich hab zeitlgeich mit meiner vorrednerin geschrieben :D |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:28 |
|
|
Ja da bin ich mir auch nicht sicher da hab ich mich gewundert...
ich denke denn muss man dazuzählen weil es ja kein bilanzgewinn ist und evtl. keine ausschüttung vorlag... aber ne richtige antwort wäre mal nicht schlecht |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:34 |
|
|
der fall wurde hier schonmal besprochen,
da war ein Fehler in der Prüfung und es wurden beide ERgebinsse gezählt!
grds. immer kurzf. FK, außer es ist was anderes angegeben! |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:36 |
|
|
ok, hab ich nicht mitbekommen... also normal würde es nicht dazuzählen oder?
Es sollte eigentlich in der Aufgabenstellung damals Bilanzgewinn heißen nicht Jahresüberschuss...
aber jetzt zu meiner Frage:
Wann ist Jahresüberschuss gleich Betriebsergebnis? |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:50 |
|
|
gewinnrückage GEHöRT ABER AUCH DAZU |
|
|
|
Verfasst am: 24.11.2009 21:57 |
|
|
BE - Steuern = JÜ |
|
|
|
Verfasst am: 25.11.2009 10:04 |
|
|
Alles ohne Gewähr, aber so sehe ich das:
Jahresüberschuss (aus GuV-Rechnung)
+/- Gewinn-/Verlustvortrag
+/- Entnahmen/ Einstellungen in Rücklagen
= Bilanzgewinn
Betriebsergebnis (aus Kosten- und Erlösrechnung) |
|
|
|
Verfasst am: 25.11.2009 10:08 |
|
|
Zum Betriebsergebnis gehören halt keine außergewöhnlichen Sachen wie Kassendifferenzen etc... (alles halt was neutrale Aufwendungen sind hat da nichts verloren)
Jahresüberschuss beinhaltet einfach den Gewinn nach GuV. Da ist nichts abgegrenzt, da gehen zum Beispiel auch außerordentliche Abschreibungen mit ein. |
|
|
|
Verfasst am: 10.12.2009 18:56 |
|
|
Zitat: "Kapitalrücklage gehört zum EK und gesetzliche Rücklage ebenfalls.
Du kannst dir merken:
Rücklage = Eigenkapital
Rückstellungen = Fremdkapital"
Falsch!
Rücklage ist korrekt, denn es fällt in Punkt AII und AIII der Passivseite unter Eigenkapital aber Rückstellungen sind kein Fremdkapital sondern Zwitterkapital.
Es wird bilanziert zwischen Eigenkapital und Fremdkapital,wird extra ausgewiesen und zählt zu keinem von beiden mit. |
|
|
|
Verfasst am: 10.12.2009 19:01 |
|
|
Zwitterkapital ???
Is‘ klar :-) |
|
|
|
Verfasst am: 10.12.2009 19:30 |
|
|
Wie wäre es mit einem Blick in §266 drittes HGB
Dann wirds klar ;-) |
|
|
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|