bewertete Forderung und Insolvenzquote |
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Verfasst am: 25.11.2009 07:53 |
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bei der Bewertung von Forderung bringe ich die Begriffe irgendwie immer durcheinander..
1. kann mir jemand sagen, was Insolenzquote bedeutet?
z.B. Insolvenzquote= 60 %
bekommt man dann 60 oder 40 %?
2.Wenn eine Forderung zu 55 % bewertet wurde.
sind die 55 % dann EWB oder 45% EWB? |
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Verfasst am: 25.11.2009 08:12 |
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Insolvenzquote: Was wir noch bekommen ...
Ausfallquote: Was wir sehr wahrscheinlich nicht mehr bekommen |
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Verfasst am: 25.11.2009 08:15 |
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das mir der Ausfallquote ist auch eindeutig ;o)
und wenn man von bewerteter Forderung spricht?
"2.Wenn eine Forderung zu 55 % bewertet wurde.
sind die 55 % dann EWB oder 45% EWB?"
wie ist das da? was haben wir indirekt schon abgeschrieben? |
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Verfasst am: 25.11.2009 08:19 |
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Ich denke mal 45%, da sie mit 55% bewertet wurde |
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Verfasst am: 25.11.2009 08:23 |
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45 % sind EWB, weil dort schon das Risiko besteht denn EWB ist das schlechte und PWB im Grunde das Gute, da wir ja da nur einen geschätzten Wert rechnen, deswegen wenn du Forderungen mit 55% bewertest sind 45% EWB und der Rest die 55% * den PWB satz deine PWB |
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Verfasst am: 25.11.2009 09:56 |
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völliger Quatsch! Eine Forderung kann NIE mit EWB und PWB bewertet werden! Entweder ist es eine anscheindent intakete Forderung (dann PBW) oder es ist eine zweifelhafte Forderung (EWB) |
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