Auf der Passivseite darf zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken ein Sonderposten "Fonds für allgmeine Bankrisiken" gebildet werden. Der Umfang richtet sich nach vernünftiger kaufmännsicher Beurteilung. Des Fonds für allgemeine Bankrisiken hat Gewinnrücklagencharakter und wird dem Kernkapital zugerechnet