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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Abschreibung bei Firmenfahrzeuge
 
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.03.2010 22:01
Ein Unternehmer möchte sich ein Firmenfahrzeug anschaffen. Er ist sich nicht sicher, ob er es Leasen oder Finanzieren soll.
Wenn man den steuerlichen Aspekt berücksichtigt, ist es ja beim Leasing ja so,
dass der Unternehmer seine Leasingsraten als Betriebskosten geltend machen kann. Und bei der Finanzierung kann er die Kreditzinsen und Abschreibungen geltend machen. Doch gerade bei der Finanzierung, verstehe ich nicht, warum er die Abschreibungen geltend machen kann. Wenn bei der Finanzierung, die Bank bis zur vollen Rückzahlung, als Sicherheit den KFZ Brief für sich behält, ist doch die Bank uneingeschränkter Gläubiger im Außenverhältnis, oder??
Und abschreiben kann man doch nur Anlage- oder Sachgüter, bei dem man Eigentümer ist. Wie ist es in der Praxis?

Danke im Voraus!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.03.2010 10:26
1. Bei einer Sicherungsübereignung ist die Bank nicht uneingeschränkte Gläubigerin, sondern fiduziarische Eigentümerin.
2. Bei der Sicherungsübereignung bilanziert der Kunde die sicherungsübereigneten Gegenstände. Somit kann der Kunde auch die AfA geltend machen.
 

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