Prüfungsfrage |
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Verfasst am: 12.04.2010 08:53 |
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Thema: Bewertung von Sachanlagen
Wenn ich mich im Bereich 150,01-1000 Euro befinde, buche ich dann über das Konto 32 (Geringwertige Wirtschaftsgüter)?
Ja, oder? |
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Verfasst am: 12.04.2010 09:58 |
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ja |
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Verfasst am: 12.04.2010 10:03 |
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Bewertung von Sachanlagen ist meiner Meinung nach in diesem Jahr ziemlich kompliziert !!!!
Grundsätzlich ist deine Aussage richtig, aber in diesem Jahr gibt es viele Änderungen (Wachstumsbeschleunigungsgesetz.)
Wie Herr Rotermund in der Bankfachklasse 1/10 bereits aufgeführt hat, gibt es dieses Jahr das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter " nicht mehr, sondern nur noch "Sammelposten".
In der Bankfachklasse 4/10 ist das neue Wahlrecht bei Abschreibungen beschrieben: So kann ich z.B auch Wirtschaftsgüter unter 150 € netto in den Sammelposten aufnehmen. Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des AV, deren Anschaffungs-und Herstellungskosten 410 € netto nicht übersteigt, können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Wenn man sich hierfür entscheidet müssen die Wirtschaftsgüter über 410 € netto allerdings gemäß AfA abgeschrieben werden. |
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Verfasst am: 12.04.2010 10:22 |
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Es stimmt,. es gibt eine Menge Änderungen in diesem Jahr. Aber in den Prüfungen gibt es immer eine Karenzzeit von 2 Jahren, in denen alte Gesetzesregelungen noch anerkannt werden. (hat uns unsere Lehrerin so erläutert)
Aus diesem Grund würde ich in unserer Prüfung generell nach dem 3 Kategorien vorgehen, die wir noch gelernt haben. d.h.
0-150,00 -> sofort als Aufwand erfassen
150,01 - 1000 -> GWG/linear über 5Jahre abschreiben
1000,01 - .... -> BGA/linear oder degressiv (25%, max. 2,5fache des linearen) abschreiben |
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Verfasst am: 12.04.2010 12:05 - Geaendert am: 12.04.2010 12:09 |
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Da die gesetzliche Lage Alternativen zulässt, wird wahrscheinlich dieses Thema "Abschreibungen auf GWG" von den nächsten Prüfungen ausgeklammert.
Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es zwei verschiedene Lösungen, die richtig sind. |
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Verfasst am: 12.04.2010 12:39 |
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degressiv aber auch nur, wenn die Anschaffung im Jahr 2009 oder 2010 ist... sonst darf man nur linear !!! |
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Verfasst am: 12.04.2010 17:53 - Geaendert am: 12.04.2010 17:56 |
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Die Aufgaben sind immer so gestellt, dass es eine eindeutige Lösung gibt, wie z. Bsp.
"Wie viel € beträgt die Abschreibung am Ende des Jahres 2010, wenn Sie die höchstzulässige Absetzung für Abnutzung vornehmen?"
Bei den beiden Möglichkeiten linear oder degressiv, wäre bei den heutigen gesetzlichen Regelungen ab 5 Jahren Nutzungsdauer die degressive Abschreibung zu wählen,
Bei einem geringwertigen Wirtschaftsgut bis 410 Euro netto wäre die vollen Abschreibung im Anschaffungsjahr zu wählen.
Die Anmerkung oben: "Aber in den Prüfungen gibt es immer eine Karenzzeit von 2 Jahren, in denen alte Gesetzesregelungen noch anerkannt werden. (hat uns unsere Lehrerin so erläutert)", stimmt so nicht: Alte Regelungen werden nie als richtig anerkannt. Allerdings bringt die IHK in der Regel neue gesetzliche Bestimmungen nicht sofort in der darauffolgenden Prüfung, sondern wartet ein, zwei Termine ab. Denn oft hatten die Prüflinge das geänderte Thema zu einer Zeit im Berufsschulunterricht, als die alten Bestimmungen noch galten. |
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Verfasst am: 08.05.2010 18:12 |
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jetzt bin ich total verwirrt wie buch ich denn jetzt, wenn
der Kauf in folgender Höhe (inkl UST) war?
1: 20000€
2. 200€
3.20€ |
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Verfasst am: 08.05.2010 19:49 |
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Wie wahrscheinlich ist es denn, dass die neue Regelung schon drankommt? |
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Verfasst am: 09.05.2010 11:36 |
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also unsere Rewe-Lehrerin sagte, dass wir nach alter Methode rechnen sollen.... |
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Verfasst am: 09.05.2010 12:48 |
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mag mir trotzdem jmd ne antwort geben? gerne nach der alten und nach der neuen methode.
vielen dank |
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Verfasst am: 09.05.2010 13:57 |
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Laut unserem Lehrer müssen wir nur die alte Methode können! |
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Verfasst am: 09.05.2010 15:29 |
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Lt unseren lehrern müssen wir die neue können :-) |
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Verfasst am: 09.05.2010 15:33 |
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Beide werden anerkannt. |
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