Abschreibungen auf Forderungen |
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Verfasst am: 20.04.2010 14:55 |
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Hallo,
weiß jemand ob die Forderungen an Kreditinstitute auch berücksichtigt werden oder nur an Kunden?
Danke schon mal. |
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Verfasst am: 21.04.2010 17:38 |
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Hallo,
wie ist genau deine Frage?
Die kann ich nicht so ganz herauslesen.
Wenn du wissen willst, ob die Kredite an Kreditinstitute unter Umstönden abgeschrieben werden, kann ich dir sagen dass die Forderungen gegenüber den Kreditinstitute als "sichere Forderungen" angesehen werden. D.h.: der "Bankhaus Gläubiger" bekommt seine Forderung von "Bankhaus Schulnder" in jeden Fall zurück |
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Verfasst am: 21.04.2010 18:11 - Geaendert am: 21.04.2010 18:13 |
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Forderungen an
• Bundesbank
• die öffentliche Hand
• andere KI
Deshalb werden dafür keine PWB gebildet. |
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Verfasst am: 22.04.2010 14:31 |
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Sorry...die Aufgabe lautete:
Bei der Nordbank AG wes per 31.12 der Forderungsbestand die folgenden Werte aus:
Ford. an KI 267.000
Ford. an Privatkunden 63000
Ford. an Firmenkunden 154000
Ford. an öffentlich-rechtl. Körperschaften 23200
... In meinen Lösungen steht "KI zählt nicht zu Forderungen an Kunden", sprich die werden weder als Berechnungsgrundlage für PWB noch als Berechnungsgrundlage für den Bilanzausweis an Forderung mitreingenommen.
Ich habe mich sehr gewundert! Gibt es denn noch mehrere Positionen, die nicht berücksichtigt werden...?
Vielen Dank |
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Verfasst am: 22.04.2010 18:38 |
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Forderungen an
• Bundesbank
• die öffentliche Hand
• andere KI |
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Verfasst am: 22.04.2010 20:37 |
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Als sicher anzusehen sind auch folgende Forderungen die
werthaltig ohne Ausfallrisiko bilanziert werden:
- Foderungen gegen ausländische Staaten und ausländische Gebietskörperschaften oder sonstige ausländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im OECD Bereich.
- Forderung für die eine Delkredereversicherung durch das Kreditinstitut abgeschlossen ist.
- Vor- und Zwischenfinanzierungskredite für noch nicht zugeteilte Bauspardarlehen in Höhe der bestehenden Bausparguthaben. |
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Verfasst am: 24.04.2010 11:50 |
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Danke sehr...
@ Hermann
meinen Sie mit
Forderungen an
• Bundesbank
• die öffentliche Hand
• andere KI
dass diese 3 nicht berücksichtigt werden? Also die öffentlichen waren mir klar, aber Bundesbank und andere KI nicht! Vielen Dank schon mal
Hammer wieder was gelernt!
Grüße |
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Verfasst am: 24.04.2010 15:42 |
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Zu unterscheiden sind grundsätzlich
-> Forderungen an Kunden (dazu zählen u.a. die Forderungen ggü. Städten, Gemeinden... als wie auch gegenüber den sonstigen "normalen" Privat- und Firmenkunden...)
-> Forderungen an Kreditinstitute (z.B. weil wir bei einem anderen KI eine Einlage unterhalten) und
-> Forderungen ggü. der Zentralnotenbank ("Deutsche Bundesbank"-Konto), weil wir dort Guthaben auf dem auf unseren Namen lautenden Konto haben.
Für die "Bewertung von Forderungen an Kunden" sind nur die bei dem 1. Pfeil oben relevanten Forderungen zu beachten. Im Stoffkatalog für die IHK-Prüfung ist für die Bewertung von Forderungen "nur" das Thema "Bewertung von Forderungen an Kunden" genannt.
Die Bewertung von Forderungen ggü. anderen KI und die Forderungen ggü. der Deutschen Bundesbank sind dabei nicht mit einzubeziehen, sie sind abgesehen davon auch separate Bilanzpositionen. |
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Verfasst am: 25.04.2010 10:44 |
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Danke an alle! |
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