Abschreibung linear/degressiv |
|
|
Verfasst am: 22.04.2010 19:49 |
|
|
Hallo,
wegen den ganzen Änderungen in diesem Jahr bin ich etwas verunsichert was die aktuellen Abschreibungsmethoden betrifft...also linear und degressiv! Und auch mit dem neuen Sammelposten bei bis zu 410euro?
Kann mir da jemand ein bisschen auf die sprünge helfen?
Wäre echt lieb! |
|
|
|
Verfasst am: 22.04.2010 21:13 |
|
|
Folgendes kannst Du dir merken:
Bis 150,00 EUR wird als Aufwand sofort erfasst und abgeschrieben.
Ab 150,01 EUR bis 1000,00 EUR werden GWG linear über 5 Jahre abgeschrieben.
Ab 1000,01 EUR linear oder degressiv abgeschrieben, aber maximal das zweieinhalb fache der linearen Abschreibung
Seit 2010 kannst Du GWG bis 410 EUR sofort abschreiben oder ein Sammelposten für alle W-güter zw. 150,00 und 1000,00 EUR nehmen.
Ab 5 Jahre Nutzungsdauer wäre die degressive Abschreibung nach den neuen gesetzlichen Regelungen zu wählen., und bei GWG bis 410,00 EUR die volle Abschreibung im Anschaffungsjahr. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2010 14:58 |
|
|
Danke dir!
Noch eine kurze Frage: Buche ich sofortige Abschreibung bis 150 € mit dem Konto nach Kontenplan IHK mit dem Konto Büroaufwendungen oder Aufwendungen für Sachanlagen? |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2010 15:59 - Geaendert am: 03.05.2010 16:04 |
|
|
Der mir vorliegende Kontenplan umfasst folgende Konten, die du erwähnst
63 - andere Verwaltungsaufwendungen
65 - Abschreibungen auf Sachanlagen
Bei direkter Bezahlung von GWG handelt es sich weniger um eine Abschreibung, vielmehr um einen direkten Aufwand.
Ich würde daher Konto 63 wählen.
*edit: Gerade nochmal im Buch geblättert. Gibt natürlich auch hier verschiedene Meinungen. So nennt eine Quelle sogar ein Konto "Abschreibung auf GWG"... was hier nicht gegeben ist. :/
Liebe Grüße,
Wiggle-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2010 16:02 |
|
|
kurze erinnerungsfrage, ich vergesse das immer wieder.
bei der Abschreibung, wie war das nochmal mit der Umsatzsteuer.
alle umsatzsteuerbefreuten Vorgänge müssen bei der Abschreibung nicht berücksichtig werden oder?
d.h. wenn ich eine Tastatur für die kreditabteilung kaufe und die kostet 410 euro netto (ohne umsatzsteuer) dann muss ich doch die umsatzsteuer einfach drauf rechnen oder? |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2010 16:06 - Geaendert am: 03.05.2010 16:06 |
|
|
@LeiLin:
Zur Ermittlung, ob es sich um ein GWG handelt 0 - 150 netto, bzw. über 150 bis 1.000 netto, nimmst du den Betrag ohne Märchensteuer.
Willst du dann aktivieren, abschreiben oder direkt als Aufwand buchen, musst du darauf achten, in welcher Abteilung:
USt-Frei = inklusive Steuer buchen / abschreiben
USt-pflichtig = Nettobeträge (ohne Steuer) buchen /abschreiben.
Lg,
Wiggle |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2010 16:19 |
|
|
wiggle, danke.. das musst ich mir endlich mal hinter die ohren schreiben..
in KER bin ich besser als in der buchhaltung.. ich hoffe dass in der AP in november eher KER drankommt.. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2010 16:44 - Geaendert am: 03.05.2010 16:45 |
|
|
KER ist auch immer so ein Ding.
Gerade wenn so eine Frage kommt, wo ne Menge Buchungen gegeben sind und du
a) Erträge
b) Aufwendungen
c) Erlöse
d) Kosten .... aufstellen darfst *gg*
*edit: Ich seh gerade auch db, aber erst zur Winterprüfung? :)
Aber wird schon *thumbs up*-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
|
|
|