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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Bewertung von Ford. - EWB, PWB, stille Vorsorgereserve |
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Verfasst am: 29.04.2010 16:32 - Geaendert am: 01.05.2010 10:54 |
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Hallo Leute,
ich löste zuletzt eine ReWe-Aufgabe und hab es sowas von falsch gemacht, zumindest laut Lösung.
Könnte Ihr mir bitte mal euren Lösungsweg aufzeigen?
Aufgabe
=======
Bei der Kreditbank AG wies per 31.12.2009 der Forderungsbestand die folgenden Werte aus:
Ford. an KI: 267.000 Tsd. EUR
Ford. an Privatkunden: 63.000 Tsd. EUR
Ford. an Firmenkunden: 154.000 Tsd. EUR
Ford. an öffentlich-rechtelichs Körperschaften: 23.200 Tsd. EUR
_darunter
_1.Ford. an die Berg KG, noch nicht abgeschrieben, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zu 95 % uneinbringlich
====> 32 Tsd. EUR
_2. einzelwertberichtigte Kundenford.: 10.500 Tsd. EUR
__darauf gebildete EWB: 3.150 Tsd. EUR
Ermitteln Sie:
a) Wie hoch ist die durchschnittlich geschätzte Ausfallquote bei den Kundenforderungen mit akutem Ausfallrisiko? (in %)
b) Errechnen Sie den Betrag für die unversteuerte Pauschalwertberichtigung zum 31.12.2009. Der PWB-Satz beträgt 0,5 %. (in EUR)
c) Wie hoch sind die Forderungen an Kunden nach Abschreibung? (in EUR)
d) Mit welchem Betrag werden die Kundenforderungen bilanziert?
e) Mit welchem Betrag werden die Kundenforderungen bilanziert, wenn die Kreditbank AG stille Vorsorgereserven nach §340f HGB in der maximalen Höhe bildet?
Vielen Dank im Voraus!
Diese Aufgabe hat nämlich mein ganzes Weltbild auf den Kopf gestellt.
Liebe Grüße,
Wiggle |
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Verfasst am: 01.05.2010 22:21 |
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a) EWB 3.150 von 10500 zweifelh. Ford. = 30%
b) risikobehaftete Forderungen: Privatk. 63000 + Firmenk. 154000 – direkte Abschr. 30400 –zweifelhafte Ford. 10500= 176100 * 0,5% = 880,5
c) Privatk. 63000 + Firmenk. 154000 + öffentl. Ford. 23200 – dir. Abschr. 30400 = 209800
d) Privatk. 63000 + Firmenk. 154000 + öffentl. Ford. 23200 – dir. Abschr. 30400 – EWB 3150 – PWB 880,5 = 205769,5
e) 205769,5 abzügl. 4% = 197538,72 |
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Verfasst am: 02.05.2010 20:47 - Geaendert am: 02.05.2010 20:47 |
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Hallo Herr Rathner,
schön dass Sie sich gemeldet haben. Diese Aufgabe ist aus dem buch "Prüfungstraining für Bankkaufleute - AP" 5. Auflage.
Anmerkung am Rande: Bei der Forderun an die Berg KG handelt es sich wirklich um 32 Tsd. € und nicht 32.000 Tsd. €. Leicht verwirrend, ist aber so ^^ Dadurch hat sich bei Ihnen ein Fehler durch die gesamte Rechnung gezogen.
Ich nahm die Aufgabe auch mit in den Unterricht. Wir kommen auf ein anderes Ergebnis, was an folgender Annahme liegt:
Für die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der PWB sind einzelwertberichtigte Forderungen in vollem Umfang abzuziehen. Sprich, auf eine einzelwertberichtigte Forderung (seien es nur 10%, 50 % oder 95%), darf nicht noch zusätzlich eine PWB auf den Restbetrag gebildet werden. So sagen es mir auch 2 verschiedene Lehrbücher. Leider habe ich keine Rechtsgrundlage (HGB z.B.) dazu gefunden und finde auch keinen Verweis.
Vielmehr wäre mein Lösungsansatz daher:
a) 30%
b) Grundlage für PWB-Berechnung = 63.000 + 154.000 - 32 -10.500 = 206.468 Tsd. € > mal 0,5 % = 1.032.340 €
c) 63.000 Tsd. € + 154.000 Tsd. € + 23.200 Tsd. € - 30,4 Tsd. € = 240.169.600 €
d) 240.169.600 - 3.150.000 - 1.032.340 = 235.987.260 €
e) 235.987.260 abzgl 4 % = 226.547.769 €
Was meinen Sie dazu?-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
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Verfasst am: 12.05.2010 10:36 |
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Auch wenns nicht mehr aktuell ist aber: Es muss ja so sein, sonst würdest du ja doppelt wertberichtigen und das kann ja nicht sinn der sache sein. Wenn du im Forderungsbestand ein latentes Risiko hälst wofür du bereits eine Wertberichtigung vorgenommen hast, kannst du diese ja nicht noch mal wertberichtigen. Daher kann ja PWB nur auf einwandfreie Forderungen gebildet werden und einwandfrei ist keine Forderung für die schon EWB gebildet wurde. |
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