Erlöse, Kosten oder gar nichts? |
|
|
Verfasst am: 05.05.2010 14:26 |
|
|
Hallo,
folgende Aufgabe:
Entscheiden Sie, in welcher Höhe
1 - neutrale Aufwendungen
2 - neutrale Erträge
3 - Grundkosten
4 - Grunderlöse
5 - Zusatzkosten bzw.
6 - Zusatzerlöse anfallen
b) Ein im Vorjahr für 174 € (einschl. USt) gekaufter Fotokopierer für die Abteilung Hypothekendarlehen mit einer geschätzen Nutzungsdauer von 3 Jahren.
Welche Art (siehe oben) liegt vor, und wie hoch ist der Betrag.
Vielen Dank im voraus
Lg,
Wiggle |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2010 14:39 |
|
|
Anschaffung des Fotokopierers sind Grundkosten.
Höhe:174€
Die daraus resultierende Abschreibungen sind neutrale Aufwendungen.
174/3=58 Euro pro Jahr.
In diesem Fall darf man den Pott "GWG" etc vergessen, das sind reine Buchhalterpositionen... die haben in der KER nicht zu suchen. |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2010 15:32 |
|
|
Hey LeiLin,
nun, die Lösung sagt 5 mit 58 €. Es handelt sich hier also um Zusatzkosten.
Ich frag mich nur, wieder der ganze Schmarn gebucht wird?
Im Jahr der Anschaffung wird der ja völlig als Aufwand gebucht. Da 0 - 150 € = GWG.
Ne Ahnung? |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2010 16:31 |
|
|
Das Gerät wurde im letzten Jahr angeschafft und in der Buchführung sofort als Aufwand gebucht. Folglich fallen in der Buchführung in diesem Jahr für das Gerät keine Aufwendungen mehr an.
Die Kostentrechnung wendet die Regeln des ESt-Gesetzes nicht an, sondern schreibt den Gegenstand normal über die Nutzungsdauer linear ab. Daher ergegen sich in der Kostenrechnung im Gegensatz zur Buchführung (Zusatz-)Kosten.___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag |
|
|
|
Verfasst am: 06.05.2010 09:39 |
|
|
ich dachte abschreibungen seien neutrale aufwendungen?!? |
|
|
|
Verfasst am: 06.05.2010 12:12 - Geaendert am: 06.05.2010 12:18 |
|
|
@Herrn Rathner: Also klar, wird im Rahmen der KER einfach AfA auf Sachanlagen an....ja wohin wird es denn gebucht? :-| Oder KER nicht immer was mit buchen zu tun?
@LeiLin: Im Rahmen der KER sind Abschreibungen anders zu betrachten. Ordentliche Abschreibungen (keine außerordentliche, wie z.B. nach Autounfall) sind ersteinmal Kosten. Im Rahmen der KER wird aber nicht betrachtet, wie lange ein Objekt steuerlich genutzt wird, sondern wie es tatsächlich ausschaut. So sagt die steuerliche AfA, dass ein Schreibtisch 10 Jahre genutzt werden kann und damit über 10 Jahre abgeschrieben wird (wir gehen mal vom linearen aus). Die Bank sagt aber, wir nutzen den Tisch 15 Jahre, weil es solange gut ist.
Anschaffungskosten: 10.000 €
Nutzungsdauer: 10 Jahre
für die KER ist entscheidend:
wirkliche Nutzungsdauer: 15 Jahre
Wiederbeschaffungswert in 15 Jahren: 12.000 €
Dann vergleichst du die "Abschreibungen"
Steuerlich:
10.000 € / 10 Jahre = 1.000 € pro Jahr
KER:
12.000 € / 15 Jahre = 800 € pro Jahr
In der KER nimmst du dann den geringeren Wert als Grundkosten. Ist die steuerliche AfA höher, so entsteht ein neutraler Aufwand in Höhe der Differenz. Ist die steuerliche AfA niedriger, so entstehen Zusatzkosten in Höhe der Differenz.
In diesem Fall: 800 € Grundkosten und 200 € neutrale Aufwendungen.
Das gilt für die ersten 10 Jahre. Im 11. Jahr gibt es keine steuerliche AfA mehr, wohl aber die AfA gemäß KER. Der kleinere Wert von beiden ist die steuerliche, nämlich 0 (so wie oben die Aufgabe aus dem Buch). Daher entstehen Zusatzkosten in Höhe der Differenz, nämlich 800 € Zusatzkosten.
Hoffe das war verständlich :)
Ich hatte das nur zuvor noch nie mit einem GWG ^^-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |
|
|
|
Verfasst am: 06.05.2010 14:11 |
|
|
@wiggle
stimmt,
gebucht wird in der Buchführung, in der KER muss nicht gebucht werden. |
|
|
|