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Pensionsrückstellungen
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tmichael
Rang: Blue Chip
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Verfasst am: 30.04.2003 15:41
gelten als langfristiges Fremdkapital?!!
salserita
Rang: Small Cap
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Verfasst am: 30.04.2003 16:07
Verständliche Frage?!?!?!?
Meinst du in Bezug auf die Bilanzanalyse oder wie?
Salserita wish you a nice day :-)))
Herrmann
Rang: Marketmaker
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Verfasst am: 30.04.2003 16:40
Pensionsrückstellungen werden i.d.R. zum langfristigen Fremdkapital gerechnet.
Nur überhöhte Rückstellungen werden bei der Auflösung zu a.o. Erträgen und damit zum EK.
Ein kleiner Teil der Rückstellungen könnten schon innerhalb eines Jahres aufgelöst werden, dann wäre dieser Teil kurzfristige Fremdkapital.
In der Abschlussprüfung gelten die Pensionsrückstellungen als langfristige FK.
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