gesetzliche Rücklage und Fehlbetrag |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:06 |
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Hey!
1. Wird vom Jahresüberschuss erst der Fehlbetrag/Überschuss abgerechnet/hinzuaddiert und dann die 5% (sollten diese nicht zusammen mit der Gewinnrücklage schon 10% des Grundkapitals ausmachen) für die gesetzliche Rücklage abgezogen? Von dem Ergebnis darf dann maximal die Hälfte in die anderen Gewinnrücklagen geführt werden?!
2. Wenn ich einen PKW als Dienstfahrzeug kaufe, was sind das für Kosten? Ist es ein Unterschied wenn ich den PKW für die Privatnutzung nutze? Was für Kosten sind Käufe von Schreibtischen (o.ä.) für den Betrieb?
Dankee! |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:11 |
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zu 1.
Jahresüberschuss
./. Verlsutvortrag
= Bereinigter JÜ -davon 5% wenn nötig
./. zuführung zu den Gesetzlichen Rücklagen
= Zwischensumme -> davon max. 50% durch Vorstand in andere Rücklagen
./. Zuführung andere Rücklagen
+ ggf. Gewinnvortrag
= Bilanzgewinn -> Verwendung durch Beschluss der HV
zu 2. das sind keine Kosten. Kosten sind NUR dir Abschreibungen. Da dann das was sich mit den realen abschriebungen in der K/E-Rechnung überschneidet als Grundkosten und ggf. alles andere Zusatzkosten |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:12 |
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Der Kauf sind noch keine Kosten, erst der Wertverlust, der durch die Abschreibungen festgehalten wird. |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:31 |
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super danke. gibt es für den gewinnvortrag auch ein maximum? |
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Verfasst am: 11.05.2010 16:33 |
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Der Gewinnvortrag ist eine mögliche Gewinnverwendung für die HV....
Möglihkeiten:
1) Ausschüttung
2) Rücklage bilden
3) Gewinnvortrag ins nächste Jahr (Wird i.d.R. gemacht wenn die Dividende nicht genau durch die anteilseigner zu teilen ist...) |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:06 |
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verstehe.
noch ne andere frage.. wenn ich kopierpapier kaufe für 100€ von einem kunden.. buche ich dann:
büroaufwendungen an kk
abschr. a. sachanlagen an büroaufwendungen? |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:09 - Geaendert am: 11.05.2010 20:21 |
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Was?
Allgemeiner Verwaltungsaufwand an KKK!
Es liegt 1. unter der Grenze von 150€ der GWG und zweitens zählt es wie Büromaterial immer zum allgemeinen Verwaltungsaufwand, egal wie hoch die Summe ist!
GWG ab 150,01€ bis 410€ müssen als GWG erfasst werden und am Ende des Jahres voll abgeschrieben werden.
Der Buchungssatz des Kaufes würde somit heißen:
GWG an KKK
Am Ende des Jahres:
Abschreibungen auf Sachanlagen an GWG.
GWG von 410 bis 1000€ müssen linear über 5 Jahre abgeschrieben werden. Da spielt auch der Kauftermin keine Rolle.
Bsp: Kauf von 2 Bürostühlen mit einem Gesamtpreis von 1500€ zzgl. UST für die Kreditabteilung.
GWG an KKK 1785€
Der Stückpreis beläuft sich auf 750€ Netto, somit ist es ein GWG.
Der Kauf wird dann 5 Jahre lang linear abgeschrieben.
Abschreibung des ersten Jahres.
Abschreibungen auf Sachanlagen an GWG 357€ |
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Verfasst am: 11.05.2010 20:59 |
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aso aber werden käufe unter 150 € nicht direkt abgeschrieben? bin etwas durcheinander, wenn man den kauf buchen möchte folglich: allg. verwaltungsaufwand an KKK - aber wie schreib ich jetzt direkt ab? |
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Verfasst am: 11.05.2010 21:10 - Geaendert am: 11.05.2010 21:13 |
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GWG unter 150€ werden NICHT abgeschrieben!
Sie werden sofort als allgemeiner Verwaltungsaufwand rausgebucht und verschwinden auf nimmer wiedersehen.
Übrigens heißt der Posten GWG jetzt "Sammelposten". Müsste Konto 36 sein, wenn ich es richtig im Kopf habe. |
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Verfasst am: 12.05.2010 08:34 - Geaendert am: 12.05.2010 08:35 |
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also ich durfte ja die formelsammlung mitnehmen und es gibt jetzt nur noch das konto ,,andere verwaltungsaufwendungen" .
nichts mehr mit allg. verwaltungsaufw.
und nochmal zur neuen regelung bezüglich gwg usw,.
wir dürfen doch auch noch nach der alten methode rechnen
bis150 € (jandere verwaltungsaufw an kkk )
dann 150 bis 1000 GWG
und darüber hinaus bga
also werds nach der methode machen
und gwg heisst jetzt sammelposten konto 32 |
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