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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Abschreibung auf Sachanlagen
 
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.08.2010 11:44
Hallo,

ab 01.01.2010 gibt es ja iweder neue Regeln zur Abschreibung von Sachanlagen

Hat jmd. eine gute Übersicht, mit z.B.:
Spalten vor 2008, 2008 bis 2009, ab 01.01.2010
Zeilen: bis 150, 150,01 bis 410, 410,01 bis 1.000, >1.000

Wenn dann bitte melden!

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.08.2010 18:16 - Geaendert am: 04.08.2010 18:28
Also bisher (bis 2010) war es so das Sachanlagen mit Anschaffungskosten bis 150 Euro netto als Sofortaufwand gebucht werden. Anschaffungskosten von 150 bis 1000 Euro netto werden in ein Sammelkonto (Anlagepool) aktiviert und über fünf Jahre (unabhängig vom Anschaffungsmonat) abgeschrieben. Anschaffungskosten über 1000 Euro netto werden aktiviert und planmäßig (linear oder degressiv) abgeschrieben.

Die Neuregelung ab 2010 betrifft die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Bis 2010 waren dies nur Güter bis zum Betrag von 150 Euro netto. Ab 2010 sind es Güter bis zum Betrag von 410 Euro nett. Jetzt hat das Unternehmen ein Wahlrecht ob die Güter im Bereich von 151 bis 410 Euro als Sofortaufwand abschreibt (wie die Güter von 0 bis 150 Euro), oder ob es diese Güter über ein Sammelkonto (Anlagepool) aktiviert und über fünf Jahre abschreibt. Ansonsten bleiben die Regelungen gleich! Güter ab 410 Euro netto müssen nach wie vor über ein Sammelkonto aktiviert werden!

Ich hoffe das ist so alles richtig und du hast es verstanden !
Ansonsten einfach nochmal hier melden.

Eine Übersicht wie du sie suchst habe ich leider nicht..
Aber vielleicht hilft dir der Link hier weiter:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Geringwertiges-Wirtschaftsgut-2008.html
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2010 18:41 - Geaendert am: 04.08.2010 18:46
". Bis 2010 waren dies nur Güter bis zum Betrag von 150 Euro netto!

Hö? Güter inklusive 150€ sind als andere Verwaltungsaufwendungen zu erfassen und sofort auszubuchen. Güter von 150,01€ bis 1000( inklusive den 1000€) waren schon immer GWG.

"Jetzt hat das Unternehmen ein Wahlrecht ob die Güter im Bereich von 151 bis 410 Euro als Sofortaufwand abschreibt (wie die Güter von 0 bis 150 Euro"

Diese Aussage ich auch nicht ganz korrekt. Güter von 0-150€ inklusive werden nicht abgeschrieben. Sie werden als Sofortaufwand( andere Verwaltungsaufwendungen gebucht).

Güter bis 410: 1. Möglichkeit: Erfassung als GWG und Abschreibung am Ende des Jahres, nicht als Sofortaufwand.
2. Möglichkeit: Sammelkonto und Abschreibung über 5 Jahre linear.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.08.2010 18:44 - Geaendert am: 04.08.2010 18:47
Nicht ganz..
ich bin der Meinung GWG waren bis 2010 bis 150 Euto netto!

Ab 2010 sind GWG alles bis 410 Euro netto...

Zitat aus dem oben genannten Link :
"Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 €, bzw. in den Jahren 2008 und 2009 150 €, nicht übersteigen."


Edit: Ich habe doch auch gesagt das Güter bis 150 euro als Aufwand direkt zu erfassen sind. Aber das sind trotzdem GWG! Seit 2010 sind Güter zwischen 411 und 1000 Euro sind keine GWG! Bis 2010 waren Güter von 151 bis 1000 Euro auch keine GWG!
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2010 18:49 - Geaendert am: 04.08.2010 18:52
NEIN! GWG waren schon immer von 0€ bis 1000€!!!!
Nur werden die GWG‘s nicht erfasst bis 150€ als GWG, sondern andere Verwaltungsaufwendungen.
GWG von 150,01€ bis 1000€ werden als GWG auch aktiviert!

Ich habe es doch im neuen Kompaktwissen:"Rechnungswesen und Steuerung" vor mir liegen, also erzähl mir keinen vom Pferd.

Beispiel: Kauf eines PC‘s für die Kreditabteilung für 750€ inklusive MWST, von einem Kunden:
Dann musst du auch: GWG an KKK 750€ buchen.

Wenn Güter ab 411 bis 1000€ keine GWG sind, wie buchst du das?!

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.08.2010 18:54
Ich will hier keinem vom Pferd erzählen also ganz ruhig!
Ich hab hier auch was vor mir liegen und abgesehen davon hier auf folgenden Links nochmal nachzulesen:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/Geringwertiges-Wirtschaftsgut-2008.html
ZITAT: Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 410 €, bzw. in den Jahren 2008 und 2009 150 €, nicht übersteigen.


http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut
ZITAT :
"Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ist seit dem 1. Januar 2010 ein Wirtschaftsgut, welches Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder einen Einlagewert hat, der 410 Euro nicht übersteigt"

Aber kann auch sein das ich mich irre..

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.08.2010 18:55
Beispiel: Kauf eines PC‘s für die Kreditabteilung für 750€ inklusive MWST, von einem Kunden:
Dann musst du auch: GWG an KKK 750€ buchen.

Das würde ich wie gesagt in einem Sammelkonto Anlagepool buchen...
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.08.2010 18:59
Ja, dass Konto heißt jetzt Sammelposten ( GWG). Trotzdem ändert die Bezeichnung nichts an den Buchungssätzen.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.08.2010 19:09
Gut, okay wie du meinst..
kannst du mir denn auch erklären warum auf den oben genannten Links anderes beschrieben steht?
Weil das versteh ich dann nicht wirklich... !
BadBanker
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.08.2010 11:07
!!! ich glaube GWG ist nicht gleich GWG !!!

1.
Z.B. müssen GWG‘s selbstständig nutzbar sein, das sind sie bis 150€ wahrscheinlich immer! aber bis 1.000 kann das mal der fall sein u mal nicht!

2.
Gibt es einen Unterschied in der Dokumentation! GWG‘s über 150 € müssen in einem Verzeichnis (Anschaffungsdatum, Wert) aufgelistet werden (soweit ich mich erinnere!)

Und vom Pferd will hier bestimmt niemad was erzählen!
 

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