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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Preisuntergrenze
 
Murdoc
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.09.2010 17:03
Servus, hab 2 Fragen zur Preisuntergrenze.

Ich rechne ja
alternative GKM + Risikokostensatz+ Bearbeitungskostensatz+ Eigenkapkosten. Soweit so gut

In meiner Aufgabenstellung steht, GKM 4,40%
Risikokostensatz 0,73% und Bearbeitungskostensatz 0,55%.
Den Eigenkapkostensatz lag bei 1,44 %
Ergebnis 7,12% . In der nächsten Aufgabe soll eine Bearbeitungsgebühr von 0,8% dazu gerechnet werden, recne ich diese 0,8% auf die 0,55% Bearbeitungskostensatz oder muss ich erst etwas umrechnen?

Das gleiche gilt für die 2 Aufgabe, dort wird wieder eine Bearbeitungsgebühr mit einbezogen. Wie setze ich die an um die Preisuntergrenze zu berechnen?

MFG Murdoc
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.09.2010 22:33
Nach der Formelsammlung der IHK für die Abschlussprüfung werden Provisionserlöse bei der Preisgrenze nicht eingerechnet!!!

Wollte nam sie mit einrechnen, wie es beim Deckungsbeitrag sein muss, ist zu beachten, dass die Bearbeitungsgebühr in Prozent angegeben ist, wahrend die anderen Angaben mit einem Zinssatz % p.a. angegeben sind.

2% Bearbeitungsgebühr für einen zweijährigen Kredit ergibt einen Zinssatz von 1% p.a. (2% / 2 Jahre)

___________________________________________________
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Murdoc
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2010 09:57
gilt die Bearbeitunsgebühr als Provisionserlös?
Dachte ich würde sie zu Bearbweitungskosten dazu rechnen in % p.a
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.09.2010 11:14
Eine Bearbeitungsgebühr bei einem Kredit muss der Kunde zahlen. Dann wäre es ein Provisionserlös.
 

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