Abschreib... ich komm einfach nicht aufs Ergebnis! |
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Verfasst am: 28.09.2010 16:27 |
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Hallo ihr,
bin vom Bankkaufmann.com Team und hab mich hier mal angemeldet, weil ich die Prüfungsaufgabe einfach nicht versteh ;)
Die Kreditbank AG kaufte am 03.03.2009 für die Stabsstelle "Organisation/Revision" einen Computer für 1190,-€ einschließlich Zinsen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre!
Frage:
Der PC soll am Ende des Jahres 2009 nach den geltenden Bestimmungen abgeschrieben werden.
Ermitteln Sie den erforderlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2009.
Meine Rechnung:
1000,-€ (Nettobetrag des Computers): 3 = 333,33 = Abschreibung für 360 Tage.
Das Gerät wird am 3.3 gekauft, d.h. ich muss für 297 Tage abschreiben.
Dann mach ich einfach nen Dreisatz.
333,33€ = 360 Tage
xxx € = 297 Tage ----> X = 275,-€ ist mein Ergebnis.
Rauskommen müsste aber 238€!!!!
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ich werd hier echt noch bekloppt, bitte helft mir Crying or Very sad
Dangeschön! |
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Verfasst am: 28.09.2010 16:50 |
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Der Computer fällt noch unter geringwertige Wirtschaftsgüter, da der Nettobetrag unter 1000,00€ liegt.
In diesem Pool werden die Anlagegüter linear in 5 Jahren abgeschrieben.
Also:
1190€ / 5 = 238€ |
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Verfasst am: 28.09.2010 16:52 |
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achsooooo.
Ich hab hin und hergerechnet, lol ;)
Vielen Dank dir schonmal.
Bis zu welchem Betrag handelt es sich denn um geringwertige Güter?
Ich hasse Rewe, grins |
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Verfasst am: 28.09.2010 17:34 |
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Ganz ehrlich..ich wär auch nicht draufgekommen wenn du die Lösung nicht angegeben hättest!!
Die Grenze liegt bei 1000,00€
Es gibt einmal die 1000,00€ Methode
AK bis 150,00€ -> Verbrauchsfiktion i.d.R. Sofortaufwand bei Kauf
AK 150,01 € bis 1000,00€ -> Pool (Sammelkonto) lineare Abschreibung in 5 Jahren
Und die 410€ Methode
AK bis 150,00€ -> Verbrauchsfiktion i.d.R. Sofortaufwand bei Kauf
AK 150,00 bis 410,00 -> Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich |
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Verfasst am: 28.09.2010 17:57 |
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danke dir ;) |
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Verfasst am: 28.09.2010 18:03 |
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"Die Kreditbank AG kaufte am 03.03.2009 für die Stabsstelle "Organisation/Revision" einen Computer für 1190,-€ einschließlich Zinsen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre!"
Die Aufgabe ist aber falsch gestellt. Es müsste heißen" ...einen Computer für 1190€ inklusive Umsatzsteuer".
Dann sieht man direkt, dass man ohne UST 1000€ netto Anschaffungskosten hat und somit GWG.
Zudem sollte man wissen, dass die Revision umsatzsteuerfreier Bereich ist und man somit die 1190€ brutto aktivieren muss. |
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Verfasst am: 28.09.2010 18:32 |
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@Scoobydoo11: du darfst bei der Abschreibung normalerweiße auch nicht tagegenau rechnen. Auch wenn es hier in diesem Fall kein GWG wäre!
Am 03.03. wurde das Gerät gekauft...
--> du berechnest für dieses Jahr ganz normal die Abschreibung. Danach nimmst du den Abschreibungssatz mal die 10/12 Monate
Januar und Februar fallen sozusagen weg.
d.h.
333,33*10/12 = 277,76 € |
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