Bewertung v. Forderungen |
|
|
Verfasst am: 11.10.2010 18:45 |
|
|
Servus,
ich rätzel immoment an einer Aufgabe.
laut Aufgabe habe ich
Darlehensforderungen lt. Inventur 45980
Zweifelhafte Ford. 4640
Sichere Ford. 1480
Direktabschreibung im laufenden Jahr 420
Als Ergebnis komme ich auf 39440 laut Buch jedoch 39.860 da die Direktabschreibungen nicht mitgerechnet werden. Ist das Buch falsch oder habe ich da Logikfehler? Ich denke direktabschreibungen sind doch uneinbringeliche Forderungen oder bedeutet laut Inventur das sie schon berücksichtig worden sind?
MFG Murdoc |
|
|
|
Verfasst am: 11.10.2010 19:44 |
|
|
Macht für mich keinen Sinn!
zweifelhafte Ford bedeutet (doch eig immer!) das man diese noch nicht komplett abschreibt!, sondern den Ausfall schätzen muss und diesen abschreibt...
Da keine Angabe da ist, ob die kompletten schon abgezogen wurden, würde ich mal davon ausgehen...
<<<<<wenn die Aufgaben inner AP auch so präzise gestellt sind, hilft halt nur raten :D |
|
|
|
Verfasst am: 11.10.2010 20:45 |
|
|
Bei zweifelhaften Forderungen muss man diese Einzelwertberichtigen.
Dazu muss man wissen, wie hoch der Forderungsausfall ist.
Wenn da steht:"Wir erwarten eine Insolvenzquote von 60%" dann müsste man 40% EWB machen. |
|
|
|
Verfasst am: 11.10.2010 20:46 |
|
|
was sollst du denn genau angeben?
abschreibungen sind ja schon gelaufen und werden ja nicht mehr berichtigt ( PWB, EWB)
das heißt, das dies keine forderungen mehr darstellen. |
|
|
|
Verfasst am: 28.10.2010 23:22 |
|
|
sorry aber wie kommt ihr auf EWB und PWB? ich frage ob die "uneinbringlichen" Forderungen" schon abgezogen sind oder nicht.
Lest doch bitte zuerst die Frage richtig bevor ihr irgendwelchen falschen kram hier reinpostet. Danke |
|
|
|
Verfasst am: 28.10.2010 23:53 |
|
|
Sieht nach nem Buchfehler aus.
Meines Wissens lassen sich die anscheinend intakten Forderungen folgendermaßen berechnen:
Debitorenendbestand
-uneinbringliche Forderungen
- Zweifelthafte Forderungen
- sichere Forderungen
=Anscheinend intakte Forderungen.
Und direkte Abschreibungen sind uneinbringliche Forderungen und müssten somit abgezogen werden.
Wenn es nicht geschieht, würde man ja auch auf diese die PWB bilden, diese DOPPELT wertberichtigen und somit gegen die Grundsätze der Buchführung verstoßen. |
|
|
|
Verfasst am: 29.10.2010 09:21 |
|
|
Da in der Aufgabe steht
"Direktabschreibung im laufenden Jahr "
sind diese im Debitorenbestand laut Inventur vom Jahresende schon berücksichtigt.
In der Bankpraxis wird bei einer uneinbringlichen Forderung sofort direkt abgeschrieben, während in den meisten Aufgaben so getan wird, als ob man bis zum Bilanzstichtag wartet und dann direkt abschreibt.
Aber Konten für Firmen beispielsweise, die es wegen abgeschlossenem Insolvenzverfahrens nicht mehr gibt, dürfen nicht mehr geführt werden und sind in der Praxis sofort auszubuchen und zu schließen. |
|
|
|