Gewinnverteilung einer AG |
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Verfasst am: 25.10.2010 20:07 |
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Wie ist die gesetzliche Gewinnverteilung einer AG geregelt? |
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Verfasst am: 25.10.2010 20:53 - Geaendert am: 25.10.2010 21:01 |
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First of all: Gewinnrücklagenbildung nach §150 AktG. Die AG zahlt Dividenden am Ende des Geschäftsjahres an die Aktionäre.
Oder die AG erhöht z.b durch genehmigtes Kapital das Grundkapital.
Voraussetzungen: 3/4 Mehrheit der HV, maximal 50%( Kapitalerhöhung) des zum Zeitpunkt des HV-Beschlusses vorhandenden Grundkapitals, Ermächtigung für max 5 Jahre gültig.
Sowas muss man wissen, wenn man in einer Bank arbeitet. |
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Verfasst am: 26.10.2010 16:14 |
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Eine hilfreiche Antwort auf die Frage des Fragestellers.
Effizient, mit Quellenangabe.
Jedoch der Abschluss kommt mit einer DUMMEN BEMERKUNG!
An Technology der Hinweis und für ALLE sich in diesem Forum tobenden Mitglieder:
Dieses Forum heißt: www.bankazubi.de
Wohlgemerkt, dass in erster Linie Azubis angesprochen werden, um die Gelegenheit an alle angehenden Bankkaufleute zu geben, sich in diesem Forum gegenseitig zu unterstützen und Erfahrungen auszutauschen.
Wenn ein Kollege hier glaubt, er müsste nicht antworten oder antwortet auf einer freche, arrogante Art und Weise,
dann sollte er es liebe sein lassen, sich die Mühe zu machen
unnötige Kommentare abzulassen. |
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Verfasst am: 26.10.2010 16:28 - Geaendert am: 26.10.2010 16:35 |
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Bei diesem Thema geht es doch darum, dass der Vorstand im Vorfeld bereits einen bestimmten Anteil des Gewinns in Rücklagen übernehmen kann und der Restbetrag wird nach Abstimmung der Aktionäre in der HV als Dividende ausgeschüttet oder theasauriert.
Aktiengesetz
§ 150 Gesetzliche Rücklage. Kapitalrücklage
§ 174 |
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Verfasst am: 29.10.2010 21:32 |
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sooo leute:
da ich kein plan habe wie man ein noes forum anlegt und ich jetzt aber die antwort auf meine frage haben möchte schreib ich das jetzt einfach hier rein:
also: wenn ich in der AP im offenen Teil eine 4, Rewe eine 4 und WiSo ne 5 hab, hab ich die prüfung bestanden ohne eine mündliche nachprüfung zu absolvieren?
danke für eure antworten
und evtl mal sagen wie das mit nem neuen forum funktioniert =) PS liebe Grüße bin echt manchmal ne nuss =) |
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Verfasst am: 29.10.2010 22:25 |
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Nö, hast du nicht. In drei Fächern muss mindestens eine 4 geschrieben werden. |
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Verfasst am: 29.10.2010 23:46 - Geaendert am: 29.10.2010 23:50 |
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Nicht ganz richtig!
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
1. im Gesamtergebnis aller 4 Prüfungsfächer eine mindestens ausreichende Prüfungsleistung (mindestens 300 Punkte) erbracht wurde (die Ergebnisse in den Fächern Bankwirtschaft und Kundenberatung haben bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses das doppelte Gewicht)
und
2. die Leistungen mindestens in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sind (mindestens 50 Punkte)
und
3. die Prüfungsleistungen in keinem der 4 Prüfungsfächer mit "ungenügend" bewertet werden.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=16651&forumid=5 |
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Verfasst am: 30.10.2010 00:15 - Geaendert am: 30.10.2010 00:15 |
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"....2. die Leistungen mindestens in drei der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichend sind (mindestens 50 Punkte)"
Wo hatte ich denn nicht recht? Das muss gegeben werden, sonst fällt man durch.
Es müssen alle Kriterien passen, deshalb stimmt die Aussage schon auf die Frage bezogen. |
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Verfasst am: 30.10.2010 13:00 |
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Die Prüfung ist bestanden , wenn man in Bankwirtschaft und in RW die Note 4 geschrieben hat und in WiSo die Note 5
sowie das Fach Kundengespräch mündlich besteht. |
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Verfasst am: 30.10.2010 15:35 |
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Ist doch logisch. 3 der vier Fächer mit mindestens der Note 4 bestanden. Habe nichts anderes behauptet. |
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Verfasst am: 30.10.2010 16:23 |
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Ja!
"In drei Fächern muss mindestens eine 4 geschrieben" |
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Verfasst am: 30.10.2010 17:48 |
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Technology,
kannst Du Dich nicht einfach aus diesem Forum abmelden?
Deine Beiträge in dieser unverschämten Art und Weise helfen KEINEM.
Danke! |
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Verfasst am: 30.10.2010 18:49 |
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Kannst du nicht einfach mal deine Kommentare lassen, da dein Halbwissen keinem hier weiterhilft. |
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Verfasst am: 31.10.2010 11:48 |
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ich denke mal, dass deine aus Fachbüchern abgeschriebenen Antworten keinem weiter helfen.
Wie gesagt, ändere mal dein Auftreten. |
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Verfasst am: 31.10.2010 19:54 |
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Welche Antwort ist aus Fachbüchern abgeschrieben? Zeig mir das Buch, Schlaumeier.
Es gibt auch Leute, die solche Dinge wissen |
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Verfasst am: 31.10.2010 20:58 - Geaendert am: 31.10.2010 21:00 |
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ich denke nicht. Du bist ganz einfach ein Täuscher!
und das Buch werde ich Dir wohl nicht zeigen können, weil du schon ein bisschen geübter im täuschen bist und es abgewandelt hast.
Du weißt doch genau, was ich meine. |
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Verfasst am: 01.11.2010 19:43 |
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Also ich persönlich finde es super, dass es hier User wie HermesHouseBand und Co. gibt.
Die Aussagen sind schlüssig, nachvollziehbar und inhaltlich korrekt.
Dagegen bekomme ich bei den Aussagen von Technology echt ne Kappe.
Kein Plan von nichts und muss zu allem immer sein Kommentar ablassen.
Also Technology: Hör auf dich immer so aufzuspielen und andere in abstrakter Form zu beleidigen.
Echt peinlich sowas.... |
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Verfasst am: 01.11.2010 19:45 - Geaendert am: 01.11.2010 19:48 |
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Anscheinend hat Hermes sind zwei mal hier angemeldet und spielt den großen Macker xD.
Ich habe sicherlich mehr Ahnung als die Meisten hier. |
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Verfasst am: 01.11.2010 19:47 |
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Du kannst einem echt nur Leid tun, Technology.
In der Bank nichts zu melden und sich hier mit sinnlosen Aussagen aufspielen.
Glückwunsch - Du bist der Held von bankazubi.de |
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Verfasst am: 01.11.2010 19:49 |
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Und du hast als Azubi was in der Bank zu sagen? Mach dich nicht lächerlich.
Du hast keinerlei Kompetenz =) |
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