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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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BilMoG Winter 2010 |
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Verfasst am: 15.11.2010 12:59 |
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Hallo,
in einer Woche ist es soweit.
Wird das aktuelle Recht um BilMog und das daraus resultierende Zeitwertprinzip abgefragt?
Dazu einige Fragen:
Wird der entsprechende Risikoabschlag angegeben?
Der nicht realisierte Erfolg muss laut neuem Gesetz ausgewiesen werden. Ist der Kurs zum Bilanzstichtag auch um einen Risikoabschlag zu mindern?
(10%? oder angegebener Satz?)
Gruß,
sparkassenmensch |
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Verfasst am: 15.11.2010 15:35 |
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Die Änderung betrifft nur die Wertpapiere des Handelsbestandes.
Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagevermögens werden wie vorher bewertet.
Bei dem Zeitwertprinzip muss die Höhe des Risikoabschlages in der Aufgabe angegeben sein, um den der Zeitwert immer zu mindern ist!
Ob schon so eine Aufgabe in der Prüfung dran kommt? Da will ich mich nicht an den Spekulationen beteiligen! |
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