Abl.Prüfung WInter 2010 REWE Abschreibung Sachanlagen |
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Verfasst am: 19.11.2010 13:44 |
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Hallo Leute,
hab ihr eine Ahnung welche Methode der Abschreibung auf Sachanlagen ich nehme wenn in der Abl. Abschreibungen zu tätigen sind?
2006 linear und degressiv
2007 nur linear
2008-2010 linear und degressiv
2008 bis 150 Euro Sachaufwand gleich AVA (gering wertige Güter) von 151 Euro bis 1000 Euro GWG Pool linear 5 Jahre
und jetzt bin ich mit nicht ganz sicher ab 2009 oder 2010?
150 Euro AVA , 152-410 Euro die Wahl ob AVA oder GWGPool bis max. 1000 EUro GWGPOOL möglich.
Gibt mir bitte einen Feedback ob ich das so richtig sehe und ab wann diese Neuerung eintritt.
Vielen Dank |
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Verfasst am: 19.11.2010 17:15 |
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Hallo,
das wird i.d.R. angegeben.. |
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Verfasst am: 19.11.2010 22:04 |
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Hi, merke dir einfach eine Veränderung
und zwar bis 150 Euro ist es beim alten halt über AFA Sofortabschreibung
und die neue Regelung ist halt das man ein Wahlrecht für das Abschreibungsjahr hat das besagt entweder von 150-410 Sofortabschreiben oder halt bis 1000 Euro im GWG Sammelposten
Wichtig dabei ist das man nur eins von beiden nehmen kann sprich hat man sich einmal für GWG entschieden kann man in dem Jahr z.B einen später angeschafften Bürostuhl für 200 Euro auch nur noch im Sammelposten abschreiben.
Andersrum wenn man sich entschieden hat in dem Jahr geringwirtschaftliche Güter zwischen 150-410 sofort abzuschreiben kann man keine Sammelposten mehr bilden. |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:42 |
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was ist von 410,01-1000,- bei neuer regelung? |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:50 |
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also:
- unter 150 AVA
- von 151 - 420 wahlrecht wegen GWG auf 5 J. abschreiben oder sofort abschreiben
- ab 421-1000 ganz normales GWG auf 5 Jahre
- ab 1001 BGA
stimmts?? |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:51 - Geaendert am: 23.11.2010 18:54 |
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Nicht 420€, sondern 410€. Und selbst dann wären es nicht 411€, sondern ab 410,01€ muss man in den Sammelposten buchen und linear auf 5 Jahre abschreiben.
Und BGA ist auch 1000,01€ und nicht 1001€. |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:52 |
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uuups :-) genau |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:55 - Geaendert am: 23.11.2010 18:56 |
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das wahlrecht besagt das wenn du twas von 150-410 sofort abschreibst kannst du in diesem jahr kein sammelposten mehr bildenumgekehrt hat man einen sammelposten in dem jahr gebildet kann man nicht mehr von150-410 sofort abschreiben. Bis 150 bleibt beim alten immer sofortabschreibung möglich |
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Verfasst am: 23.11.2010 18:56 |
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och, dann muss ich mir ja nur 150,01-410 merken.. hehe, ist ja gar nciht so schwer :) |
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