Pfändungsschutzkonto |
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Verfasst am: 20.11.2010 18:39 |
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Wie werden Gutschriften von Dritten (z.B. Geldgeschenke von Verwandten oder Freunden) auf ein P-Konto behandelt?
Werden solche Einkünfte mit an den pfändenden Gläubiger abgeführt?
Oder erhöhen diese einmalig den Pfändungsfreibetrag des Kontos?
Danke im Voraus
Lg
Katiii |
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Verfasst am: 20.11.2010 18:43 |
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solang man unter den 985,15 euro liegt
alles egal... drüber ist es weg
bei familien gilt ja dann grundsätzlich der freigestellte und bestätigte betrag... also was mehr... |
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Verfasst am: 20.11.2010 19:04 |
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Danke schonmal =)
Bei dem freigestellten Betrag handelt es sich ja sicher um den Freibetrag den der Schuldner auf seinem Konto hat (Grundsätzlich 985,15 Euro zzgl. weiterer Freibeträge für Unterhalt, etc), oder?
Aber was ist der bestätigte Betrag? |
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