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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling |
Moderator: TobiasH |
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Betriebsrat!! |
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Verfasst am: 21.11.2010 16:25 |
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Muss jede Kündigung eines AN vom Betriebsrat "abgesegnet" sein?! Oder gibt es auch ausnahmen?
Vorrausgesetzt es gibt einen Betriebsrat im Unternehmen |
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Verfasst am: 21.11.2010 16:32 - Geaendert am: 21.11.2010 16:50 |
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Der Betriebsrat muss keine Kündigung absegnen. Der muss lediglich angehört werden. Er hat keine Entscheidungsbefugnis.
Wenn der Betriebsrat jedoch widersprechen möchte, muss er dies innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung tun.
Wenn der Arbeitnehmer dann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum Endes des Verfahrens weiter beschäftigen. |
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