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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Übersicht Abschreibungen alte Regelung
 
DanielN
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 13:52
Hallo,
welche Regelung ist prüfungsrelevant?

Bitte ich um eine kurze Zusammenfassung der alten Regelung.

Also ich kann nur folgende Regelung (dürfte die neue sein?)

Wertpapier
das mit AV--> gemdildertes NWP
Handelbestand --> Zeitwert (fair-value - Sicherheitsabschlag)
Liquiditätsreserve --> strenges NWP


Sachanlagen

bis 150,01 direkte Buchung über AVA

150,01 - 410 GWG-Sammelposten5 Jahre
ODER BGA 100% am Jahresende

410,01-1000€ GWG-Sammelposten 5 Jahre
ODER BGA nach laufzeit linear, oder degressiv

ab 1000€ BGA linar oder degressiv nach laufzeit
Sester
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 13:58
meiner Meinung nach folgende:

bis 150 EUR
-direkte Erfassung in GuV als Betriebsausgabe
150,01-410
-wahlrecht, direkt abschreiben in voller Höhe oder
-Einstellung in Sammelposten und gesamte Abschreibung
über 5 Jahre
410,01-1000
- Wahlrecht, Einstellung in Sammelposten und gesamte
Abschreibung über 5 Jahre oder
-ganz normale Abschreibung linear oder degressiv
fashion-nickel
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 14:02
so wie sester kenn ich das auch..
DanielN
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 19:18
Danke.
Du hast es doch genauso beschrieben, wie ich oder?
Außer, dass 150,01 - 410€ man statt 100% am JAHRESENDE, alles SOFORT abschreiben kann

Sorry bin net so gut in RWC.
Bring ich da jetzt was mit den Begriffen durcheinander?
Bockily
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 19:21 - Geaendert am: 23.11.2010 19:22
ist schon richtig die verbesserung, bis 150 euro sofort abschreiben, 150-410 wahlrecht sofort abschreiben, ab 410 bis 1000 euro gwg, wenn das eine genommen wurde geht das andere nicht mehr
Sester
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2010 20:08
jo..muss ehrlich gesagt zugeben, dass ich mir deins vorher nich wirklich durchgelesen hab:D hab einfach mal drauf los geschrieben..:)
DanielN
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2010 22:44
Danke für die Antworten... dann kann ich ja doch was :)

Aber das ist doch die neue Regelung oder?

Gab es nicht iwie auch ne alte, ohne die 410 Grenze oder sowas?

Von wo weiß ich ob in der Aufgabe nach der alten oder neuen Regelung gerechnet werden muss... auch bei Bewertung von Wertpapieren??
 

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