Bewertung von Forderungen... O_o |
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Verfasst am: 09.05.2003 17:53 - Geaendert am: 09.05.2003 17:59 |
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Hallo zusammen...
Mich quält eine Frage aus der AP Sommer 2001, breuchte mal eine durchdachte Erklärung...
Forderungsbestand per 31.12.: 27,5 mio.
darin enthalten:
- noch abzuschreibende uneinbringliche Forderung: 0,38 mio.
- zweifelhafte Forderung: 1,6 mio. (zurechnen mit einer Insolvenzquote von 20%)
- Forderungen. an die Gemeinde 1 mio.
PWB-Satz 0,6%
Dann ist gefordert:
A) den Betrag für die PWB: 147.120,00 (den hab ich noch raus bekomm)
B) den Betrag, der in der veröffentlichten Bilanz unter dem Posten "Forderungen an Kunden" erscheint: ?!
Ich bin der Meinung das vom gesamten Forderungsbestand (27,5 mio) die uneinbringlichen die sicheren (da Gemeinde) und die PWB abgerechnet werden... das scheint aber net zu stimmen, den da kommt 25.972.880.
Die Musterlösung sagt 25.692.880,00
Kann mir mal einer sagen wie man darauf kommt?
Dankeschön :-) |
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Verfasst am: 09.05.2003 18:03 |
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Bilanzierung:
Ford 27,5 Mio
- direkte Abschr. 380.000
-EWB 320.000
- pwb 147120
-ford an gemeinde 1 Mio.
- evtl. vorsorgereserven
=25652880 :-) |
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Verfasst am: 09.05.2003 18:06 - Geaendert am: 09.05.2003 18:09 |
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in Mio DM
Forderungsbestand 27,5
./. uneinbringliche Ford. 0,38
./. EWB (1,6 * 80% Ausfallquote) 1,28
./. PWB 0,14712
--------------
25,69288
Hoffe es hilft dir weiter! |
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Verfasst am: 09.05.2003 18:08 |
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Judi dein ist Richtig ! |
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Verfasst am: 09.05.2003 18:10 |
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stimmt, tschuldige. ich hab 20 und 80% vertauscht ;-( mein fehler |
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Verfasst am: 09.05.2003 18:24 - Geaendert am: 09.05.2003 18:24 |
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Die Variante dacht ich mir auch schon... nur es heist ja das man mit einer Insolventquote von 20% rechnen kann... das heist soviel wie von 100 TEUR bekommen wir 20 TEUR wieder... wie kann ich dann anstatt mit den 20 TEUR mit 80 TEUR bilanzieren O_o ...wie in dem oben genannten fall |
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Verfasst am: 10.05.2003 09:46 |
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Verstehe nicht ganz wo dein Problem liegt?!
Wenn ich die Forderungen berechnen möchte, die in der Bilanz ausgewiesen werden, dann muss ich halt von den ursprünglichen Forderungen erst die direkten Abschreibungen, die EWB und die PWB abziehen. Und in diesem Fall sind die 80% die EWB!
Oder was hast du nicht verstanden? |
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Verfasst am: 10.05.2003 14:01 |
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ah :-) jetzt kapier ich. Ich hab da anscheindend was verwechselt...
Wenn man bei 1,6 mio von einer Insolvenzquote von 80% spricht heist das... 1,28 mio bekommen wir als KI net wieder -> EWB gebildet werden müssen. und net anders herum!
Und demnach in der Bilanz auch minus der 1,28 :-)
kk... |
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Verfasst am: 11.05.2003 12:35 |
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Uhh, hab ich da was nicht verstanden?? Das wäre auf jeden Fall das erste Mal das ich davon höre, dass man bei der BILANZIERUNG Fordeungen an Gemeinden NICHT mit aufführt??
Klar ist: bei PWB muss man ohne diese sicheren Fordeungen rechnen!
Aber deshalb werden die doch nicht aus der Bilanz rausgenommen, oder?? |
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Verfasst am: 11.05.2003 13:45 |
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B) den Betrag, der in der veröffentlichten Bilanz unter dem Posten "Forderungen an Kunden" erscheint: ?!
^^ deshalb :) |
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Verfasst am: 11.05.2003 16:27 |
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ok, also zählt die Gemeinde nicht zu den "Kunden" des KI?? |
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Verfasst am: 11.05.2003 16:35 |
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natürlich zählt die Gemeinde zu den Kunden der Bank und muss berücksichtigt werden.
Die Forderungen an die Gemeinde muss bei der Ermittlung der PWB abgezogen werden. Da man Pauschalwertberichtigungen nur auf das latente Kredirisiko bildet und man davon ausgeht, dass eine die Forderungen an die Gemeinden sicher sind.
Forderungen laut Inventur - EWB - PWB - Vorsorgereserve = Forderungen (Bilanz) |
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Verfasst am: 11.05.2003 17:07 |
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thx, dude!
Genau das wollte ich hören!! :) |
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Verfasst am: 12.05.2003 18:15 |
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Als Eselsbrücke:
Ausfallquote 80%
Wir bekommen 80% nicht zurück (Mist)
Also haben wir 80% AUSFALL
Insolvenzquote 80%
Wir bekommen 80% zurück (FEIN)
Bsp.: 100.000,- EUR
Insolvenzquote 35%
--------> Wir bekommen 35.000,- EUR
Daher ist die Ausfallquote 65%
Ich finde "Ausfall" kann man besser ableiten und dann nach Ausschlussverfahren Insolvenzquote erklären. Gelle?Gemäß der Prophezeihung |
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