Grundlegende Buchführungsvorschriften |
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Verfasst am: 09.12.2010 16:27 |
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Hallo Leute,
laut Handelsgesetzbuch müssen Handelsbüchern, Inventaren und Bilanzen und Buchungsbelege 10 Jahre sowie Korrespondenz 6 Jahre beginnend am Ende des Kalenderjahres aufgehoben werden.
Was bedeutet nun " beginnend am Ende des Kalenderjahres" genau ?
Meiner Auffassung nach wäre es so :
Eine Bilanz wird am 5.1.2010 erstellt > Ende des Kalenderjahres : 31.1.2010 , muss 10 Jahre aufgehoben werden also bis zum 31.1.2020..
Habe ich es richtig verstanden ?
Vielen Dank im Voraus |
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Verfasst am: 09.12.2010 16:45 |
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Hi.
"..beginnend am Ende des Kalenderjahres." heißt, dass in deinem beispiel die bilanz bis zum 31.12.2020 aufgehoben werden muss
Die Bilanz wird am 5.1.2010 erstellt. --> 31.12.2010 +10 Jahre |
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Verfasst am: 09.12.2010 19:41 |
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Bei Handelskorrespondenz aus dem Jahr 2010 wäre die Aufbewahrungspflicht bis zum 31.12.2016. |
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Verfasst am: 09.12.2010 19:51 |
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§ 257 HGB
...
(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren.
(5) Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluß des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluß festgestellt, der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a oder der Konzernabschluß aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/HGB/257.html |
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