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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Gesetzliche Rücklage. Hilfe!
 
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.12.2010 09:02
Schlussbilanz der Handels Bank:

Gez. Kapital 4000 Mio EUR
Kapitalrücklage 170 Mio EUR
Gesetzliche Rücklage 225 Mio EUR
Andere Rücklagen 270 Mio EUR

Jahresüberschuss aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 140 Mio EUR
Verlustvortag aus 2007 15 Mio EUR

Welche betrag muss als gesetzliche Rücklage in der Bilanz ausgewiesen werden??

Lösung soll 230 Mio EUR sein.

Das versteh ich nicht:-(( ich komme immer auf 5 Mio Eur
Toby87
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.12.2010 09:23
Moin, 5 Mio. ist auch richtig, das ist nur die aktuelle gesetzliche Rücklage für dieses Jahr, dann musst du noch 225 Mio dazu addieren, die schon in gesetzlichen Rücklagen enthalten sind und dann kommst du auf die 230Mio, die bilanziert werden in den gesetzlichen Rücklagen.
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.12.2010 09:32
Vielen Dank, jetzt passt es! :))
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.12.2010 08:20
Irgendwo mache ich ein Fehler oder das Lösungsbuch 
hat die falsche Antwort:(
Die Bank weist folgende Eigenkapitalwerte aus:

Gezeichnetes Kapital 100 Mio EUR 
Kapitalrücklage 4,5 Mio EUR 
Gewinnrücklagen
-Gesetzliche Rücklage 4,1 EUR 
-andere Rücklagen 36,5 Mio EUR 

Jahresüberschuss beträgt 16,5 Mio EUR
Die HV beschliesst 8 Mio EUR als Bilanzgewinn an die Aktionäre auszuschütten. (Ertragsbesteuerung vernachlässigen).

a) Berechne den Betrag mit dem die gesetzlichen Rücklagen in der Bilanz auszuweisen sind.
b) den Betrag um den sich die anderen Gewinnrücklagen erhöhen 
Meine Lösung ist bei a) 5,5 Mio 
Bei b) komme ich nicht weiter
Lösungsbuch hat bei a) 4,94. 
b) 7,96
Ich verzweifele gerade 
Wer kann da bitte nochmal helfen?
JRM2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.12.2010 10:02
Hallo Basti,

das Lösungsbuch hat wenn du die Zahlen richtig abgeschrieben hast einen Fehler,
Begründung warum Lösung lt. Lösungsbuch falsch ist:
zu a) 4,94-4,1 = 0,84
zu b) +7,96
+ 8 Mio Bilanzgewinn
=16,8 Mio
Es wurden 16,8 Mio Euro verteilt, obwohl der JÜ nur 16,5Mio beträgt!!!

Meine Lösung zu
a) 16,5 *5%=0,825 Mio
4,1+0,825 = 4,925 Mio

b) 16,5 -0,825-8= 7,675 Mio

(Ohne Gewähr)
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.12.2010 10:36 - Geaendert am: 21.12.2010 10:47
Danke für den Hinweis. Ich hab falsch abgeschrieben:-( Sorry., 16,8 Mio ist der Jahresüberschuss. Deine Lösung stimmt dann auch.
Aber dein Lösungsweg ist nachvollziehbar aber nicht ganz verständlich für mich.

Bei gesetzlicher Rücklage rechne ich wie auch in der Aufgabe ganz oben.
10% aus dem gezeichneten Kapital darf ja nicht überschritten werden.
Als von 100 Mio EUR. sind es 10 Mio.
Vorhandene kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage zusammen ergeben 8,6 Mio. Bis 10 Mio fehlen noch 1,4 Mio.
So habe ich auf die 1,4 Mio dann die vorhandene 4,1 Mio addiert und habe 5,5 Mio in der Bilanz ausgewiesen.
Warum wird es in der Aufgabe ganz oben ganz anderes berechnet als bei dieser.
Hast du eine Begründung?
JRM2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.12.2010 17:14
Ja,

du musst in die gesetzliche Rücklage 5% vom JÜ einstellen, bis 10 % der ges. Rücklage + Kapitalrücklage erreicht sind...

16,8*5%=0,84 (dann sind die Lösungen im Buch doch richtig)
basti1987
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.12.2010 17:38
Ok. Verstanden.
5% immer vom Jahresüberschuss. Wenn Verlustvortrag vorhanden ist, ziehe ich den vom JÜ ab und habe dann den bereinigten JÜ.
Vom bereinigten JÜ berechne ich dann 5%. Ist das richtig. ?
Alles andere wie z.B Dividendenausschüttung berücksichtige ich nicht.
???
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.12.2010 08:45
genau!
Nach § 150 Aktiengesetz Gesetzliche Rücklage,
hast du den Jahresüberschuss um ein Verlustvortrag zu mindern bevor du 5% berrechnest.
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.12.2010 08:57
Für die Dividendenausschüttung ist noch §58 AktG maßgeblich, nachem der Vorstand eigenmächtig max. die 1/2 des JÜ in die anderen Gewinnrücklagen umbuchen darf, ohne Zustimmung der HV.

Der Rest wird als Bilanzgewinn ausgewiesen, über dessen Verwendung die HV entscheiden darf.(z.B. Dividendenausschüttung oder Gewinnthesaurierung, die HV muss nämlich mind. über Hälfte des JÜ entscheiden dürfen.)
 

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