Zinsen Wert 1.1., Freistellungsauftrag 2010 oder 2011 |
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Verfasst am: 05.01.2011 11:15 |
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Auf einem Spar- bzw. Tagesgeldkonto werden Zinsen für 2010 mit Valuta 1.1.2011 gebucht. Welcher Freistellungsauftrag gilt, der von 2010 oder der von 2011 und warum? |
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Verfasst am: 05.01.2011 11:50 |
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Wenn der neue FA ab 2011 gilt, dann muss der von 2010 genommen werden, weil die Zinsen ja aus steuerrechtlicher Sicht ins Jahr 2010 gehören und nur in 2011 bebucht werden |
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Verfasst am: 05.01.2011 11:58 |
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Meiner Meinung nach gilt bei Privatpersonen das Zuflussprinzip, d.h., sobald der Ertrag dem Kunden zugegangen ist, muss er ihn auch in dieser Periode versteuern.
Sobald es eine juristische Person wäre, würde es eine Zinsabgrenzung geben, es wird der periodische Erfolg genau abgetrennt und in der Bilanz zum Stichtag ausgeweisen. (Eine Art transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten, nur bei Zinsen eben Zinsabgrenzung) |
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Verfasst am: 05.01.2011 12:06 |
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Ja es gilt tatsächlich das Zuflussprinzip.
D.h. die Zinsen zählen in den FSA, in dem Jahr in dem sie gebucht wurden.
In Deinem Fall belasten die Zinsen den FSA von 2011. |
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Verfasst am: 05.01.2011 13:32 |
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Das Zuflussprinzip ist ein Grundsatz, von dem es Ausnahmen gibt, ist nur die Frage, ob dies einer der Fälle ist.
Weshalb kommen Banken überhaupt auf die Idee, Zinsen für Spar- und Tagesgeldkonten, die sich auf das abgelaufene Jahr beziehen, erst Wert 1.1., teilweise noch krasser, Wert 3.1. im Folgejahr gutzuschreiben.
Diese (Un-)Sitte ist noch relativ neu. Gibt es dafür einen Grund oder gehts wieder nur einmal darum Kunden über den Tisch zu ziehen? |
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Verfasst am: 05.01.2011 13:52 - Geaendert am: 05.01.2011 13:56 |
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Es zählt definitiv der Buchungstag!
In dem Fall:
Buchungstag 30.12.
Valuta 01.01.
Zinsen belasten den FSA von 2010
Und warum die Zinsen nicht zum 30.12. gebucht werden...
ganz klar..sonst müsstest Du die als Kunde ja nochmal einen Tag verzinsen.
Ich muss dazu aber sagen dass bei uns alle Zinsen zum 01.01. gebucht werden. 03.01. finde ich auch heftig. Eigentlich steht ja in den Girogrundsätzen, dass Gutschriften mit gleichem Buchungstag und gleicher Valuta zu buchen sind.
Die Buchung am Jahresende ist eine Ausnahme.
Somit würde ich reklamieren und mal nachhaken ob da alles richtig gelaufen ist, wenn die Valuta der 03.01. ist. |
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Verfasst am: 05.01.2011 17:23 - Geaendert am: 05.01.2011 17:25 |
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Also Buchungstag kann ja der 03.01. sein. Aber Valuta der 01.01. bzw. 31.12.
Bei mir wurden Bausparzinsen Valuta 30.12. und Sparbuchzinsen mit Valuta 31.12. gebucht |
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Verfasst am: 05.01.2011 21:01 |
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Wenn Buchungstag allerdings im neuen Jahr, dann zählt der Zufluss auch in den FSA des neuen Jahres. |
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