Abschl. Prüf. Sommer 2010 |
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Verfasst am: 09.04.2011 17:40 |
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Moin,
ich bereite mich gerade auf die kommende Abschlussprüfung vor. Folgende kleine Frage habe ich zur o.g. Prüfung im Rechnungswesenteil.
Bei der Aufg. 11 geht es um die Gewinnverwendung nach Jahresabschluss.
Frage: Warum muss ich bei der Ermittlung des Jahresüberschusses keine Steuer abziehen?
Wie hoch ist die akt. Körperschaftssteuer? 25?
Danke für Antworten ;-) |
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Verfasst am: 09.04.2011 17:53 |
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§ 23 Steuersatz Körperschaftsteuergesetz
(1) Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. |
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Verfasst am: 09.04.2011 19:53 |
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Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt fehlt mir lediglich noch die Begründung, warum ich bei der Aufgabenstellung keine Steuer abziehen muss?
Ich könnte mir nur vorstellen, dass das eben dabei stehen muss wenn die Steuer abgezogen werden soll. Ist das so?
danke. |
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Verfasst am: 09.04.2011 20:33 |
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Es ist lediglich nach dem Jahresüberschuss gefragt und nicht nach dem Jahresüberschuss nach Steuern.
Wenn man es genau nimmt, dann ist die Aufgabe falsch gestellt, weil eben keine Steuern abgezogen werden und somit der Bilanzgewinn ein anderer sein müsste, als in der Musterlösung vorgegeben ist. |
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Verfasst am: 10.04.2011 19:33 |
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Wenn in den Aufgaben nur vom Jahresüberschuss die Rede ist, ist der Jahresüberschuss nach Steuern gemeint. Wenn die KSt noch abgezogen werden muss, ist vom "JÜ vor Steuern" die Rede.
In der Buchführung wird für die Körperschaftsteuer am Jahresabschluss eine Rückstellung gemacht. Daher ist die Steuer beim ausgewiesenen Jahresüberschuss bereits abgezogen. |
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