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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Rundungsdifferenzen in der Abschlussprüfung
 
Berry
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.04.2011 12:34
Hallo Leute,

bereite mich gerade auf meine Abschlussprüfung vor. Dabei stoße ich immer wieder auf Differenzen von einen oder sogar 2 Cent zum Ergebnis.
Speziell in der Bankfachklasse gibt‘s anscheind kein einheitliches Schema dazu. Da wird wild hin und her gerundet so wie es der Autor will. Davon abgesehen das es meiner Meinung nach zu viele Rechenfehler bzw. Zahlendreher gibt :)

Wie ist es in der IHK geregelt?
Glaube mich daran zu erinnern das Zwischenergebnisse immer im Taschenrechner bleiben sollen, es sei denn es steht anders in der Aufgabe.
Kann man das so pauschal sagen, oder gibt‘s andere Regeln die zu beachten wären?


Danke!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2011 21:08
Eine Ausnahme davon:

Werden Zwischenergebnisse abgefragt und in Lösungskästchen eingetragen, dann mit dem eingetragenen Ergebnnis weiterrechnen!

Das ist wichtig für die Folgefehlerbewertung: Die IHK rechnet mit den eingetragenen Ergebnissen weiter!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2011 13:15
Mir sind keine Rundungsdifferenzen bekannt.
Bei welchen Aufgaben gibt es Probleme?
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2011 18:09
Wortlaut aus IHK-Prüfungseinladung:" so geau wie möglich zu rechnen, bei Zwischenergebnissen alle Nachkommastellen im Taschenrechner stehen lassen..."

Wie ist das jetzt nochmal bei Steuern und Soli? Da beachte ich doch die dritte Stelle doch nie, oder?
So ist es doch auch bei der Erittlung des pfändbaren Lohnteils, bei der 7/10-Grenze, aufrunden darf man nicht, oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2011 18:39
Bei der Ermittlung des pfändbaren Teils gab es eine Toleranz von einem Cent.
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.04.2011 18:58
Er der Ermittlung von Kapitalertragsteuer kaufmännisch runden.
Bei Soli zwei Stellen nach Komma nicht berücksichtigen und einfach abhaken.
Zum pfändbaren Teil des Lohnes ist zu beachten, dass ein weiterer Teil unpfändbar ist, und zwar in Höhe von 3/10!
7/10 ist falsch!
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2011 21:30
häh omerta, das kommt doch auf das gleiche hinaus, der überschießende teil des unpfändbaren lohnes ist nur zu 7/10 pfändbar, das heißt im umkehrschluss, das 3/10 unpfändbar sind.

mir ging es nur um die sache, wenn 7/10 z.B. 432,345 ergeben, das man nich auf ,35 aufrunden darf, da das ja dann mehr als 7/10 entspräche, aber Hr. Herrmann hat mir ja diesbezüglich geantwortet.

Bist du dir absout sicher, dass man die ASt runden darf? das würde ja auch mehr als 25 % bedeuten.

Im Internet find ich diesbezüglich nix
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.04.2011 11:19
Prüfungspraxis Bankkaufmann von Wurm, Lenders, Nöldener und Wichers:

Aufgabe 24 ac) des programmierten Teil, hier werden die Steuern ebenfalls nicht kaufmännisch gerundet, wie nach der Aussage es aber sein sollte.

Wie wird es nun gemacht in der AP?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2011 11:35
Die SoliZ wird nach der zweite Stelle nach dem Komma abgeschnitten. Bis jetzt wurden auch kaufmännische Rundungen akzeptiert.

Meine Empfehlung:
- KESt (Abgeltungsteuer) zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch runden
- SoliZ abschneiden nach zwei Stellen nach dem Komma
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2011 17:08
Wieso einfach machen, wenns auch komploziert geht? =)

Rechnet einfach bei KEST + Soli 26,375%, dann runden und eure Ergebnisse sind immer richtig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2011 17:45 - Geaendert am: 29.04.2011 17:46
Für diese Rechnungsmethode würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Zumal beide Beträge als Lösung verlangt werden.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2011 18:07 - Geaendert am: 29.04.2011 18:13
Nur, wenn es explizit da steht. Wenn ich den Gutschriftsbetrag im offenen Teil ausrechnen soll, dann reicht es, wenn ich die 26,375% nehme.
Wenn in der Aufgabe nicht angegeben ist, dass ich KEST und SOLI einzeln aufweisen muss, dann mache ich das auch nicht.

Gibts dafür Punkteabzug, leg ich Widerspruch ein und gewinne, da es in der Aufgabenstellung nicht gefordert ist.

Die IHK kann nicht erwarten, dass man ihren Rechenweg nimmt, wenn es andere gibt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2011 18:52
Wenn Kirchensteuer auch abgezogen wird, stimmt der genannte Prozentsatz ebenfalls nicht.
 

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