Berechnung des Eigenkapitals |
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Verfasst am: 29.04.2011 19:08 |
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liebe leute,
bei der eigenkapitalberechnung für die bilanzkennzahlen sagte unsere berufsschullehrerin, dass wir den bilanzgewinn mit einrechnen sollen (falls nichts anderes in der aufgabenstellung steht). jedoch wird es in keinen der alten prüfungen mit einberechnet. wisst ihr da näheres drüber wie es am mittwoch sein wird??? und kriegt man punkte wenn man mit dem falschen eigenkapital weiterrechnet? bitte um schnelle antwort sonst verzweifle ich hier :))) |
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Verfasst am: 29.04.2011 19:56 |
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Das gleiche Problem hab ich hier auch =))
Sogar im Kompaktwissen REWE steht das der Bilanzgewinn Betandteil des EK ist. Hab bis heute unzählige Aufgaben gerechnet und den Bilanzgewinn immer weg gelassen und es war richtig. Verstehen tu ichs net aber wenn die IHK des so haben will bitte.....
Was Folgefehler angeht, bin ich mir nicht sicher, da die Lösungen von ner Maschine ausgewertet werden. Das werd ich aber die Prüfer am Mittwoch persönlich fragen.
Hoffe ich konnte helfen |
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Verfasst am: 29.04.2011 20:11 |
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Meines Wissens zählt der Bilanzgewinn nur als vorzeitiges EK - später wird er (zumindestens in den meisten Fällen) als Dividende an Anteilnehmer ausgezahlt.
Falls meine Ansicht doch falsch ist, bitte um Ergänzung bzw. Korrektur! Danke und gutes Vorankommen.
Grüße. |
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Verfasst am: 29.04.2011 21:17 |
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@BWS2011 genau das problem hab ich auch in allen alten prüfungen rechnet man die nicht mit. nur die aussage meiner lehrerin hat mich irritiert :S also kann keiner das genau sagen oder?
@ladyinpink nein der bilanzgewinn (wie bws richtig erwähnt hat) gehört eigentlich zum ek es sei den in der aufgabenstellung steht drin das es ausgeschüttet wird jedoch sieht oder sah das die ihk anders.
trotzdem viel viel viel glück euch beiden und drückt mir auch ja die daumen :)))) |
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Verfasst am: 29.04.2011 21:24 |
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Nur dir soll man Glück wünschen ?=))
Ich schreib auch Dienstag / Mittwoch =))
Dennoch.....viel Glück =)) |
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Verfasst am: 29.04.2011 21:26 |
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@bws nein das wäre zuuu egoistisch :) uns allen natürlich :=) |
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Verfasst am: 29.04.2011 22:11 - Geaendert am: 29.04.2011 22:17 |
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Was habt ihr bitte für Lehrer? Außerdem ist die Antwort klar.
WENN ihr mal einen BLICK in die Formelsammlung werfen würdet, dann seht ihr, dass der Bilanzgewinn immer als kurzfristiges FREMDKAPITAL anzusehen ist, wenn nichts anderes gegeben ist. Natürlich nur bei einer AG!
Der Bilanzgewinn bei einer GmbH ist immer EK!
Ergo ist es kompletter Schwachsinn den Bilanzgewinn dann beim EK mit hereinzunehmen.
Also besser nicht den Prüfer fragen, denn der wird euch darauf hinweisen, dass Leute, die lesen können, klar im Vorteil sind :-) |
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Verfasst am: 30.04.2011 00:39 |
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Das Problem bei den Bilanzkennziffern ist, dass man nur das langfristige Eigenkapital in die Berechnung einfließen lassen möchte. Denn das langfr. EK eigenet sich z. Bsp. bei den Anlagekennziffern zur Finanzierung des Anlagevermögens, das kurzfristige hingegen nicht.
Bei einer AG ist der Fall eindeutig und auch in der Formelsammlung erwähnt:
"Der Bilanzgewinn ist – sofern nicht etwas anderes angegeben wird – als kurzfristiges Fremdkapital an-zusehen."
Der Bilanzgewinn, der nach ca. einem halben Jahr als Dividendenaussschüttung den Betrieb verlässt, fließt demnach nicht in die Berechnung der Bilanzkennziffern ein! |
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Verfasst am: 30.04.2011 11:00 |
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Was wir für Lehrer haben ?
Unfähige.......Und die PA bockts net..... |
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Verfasst am: 30.04.2011 12:41 |
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also meine lehrerin ist sehr wohl fähig rewe zu unterrichten :)
ich habe sie grade angerufen sie hat auch gesagt entweder muss das in der formelsammlung stehen oder in der aufgabe das der bilanzgewinn nicht mit einberechnet werden soll. und ich hab die formelsammlung vom sommer 2009 aber es steht wohl in der formelsammlung 2010 drin. trotzdem vielen lieben dank euch allen :) |
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Verfasst am: 30.04.2011 14:38 |
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Also mir ist es auch neu das der Bilanzgewinn zu den EK zählen soll. Uns wurde in der Schule explizit gesagt das der Bilanzgewinn immer kurzfristiges FK ist.
Der Bilanzgewinn wird schließlich ausgeschüttet und steht dem Unternehmen nicht langfristig zur Verfügung.
Grob gesagt soll das EK ja Kreditgebern Sicherheit bieten und ein Bilanzgewinn ist ungeeignet einen langfristigen Kredit (was die meisten nun mal sind) abzusichern.
Nur für den Fall das etwas verwechselt wurde:
Teile des Bilanzgewinnes (besser bezeichnet "Jahresüberschuss") können in das EK fließen in Form von gesetzlichen Rücklagen, Gewinnrücklagen und satzungsmäßigen Rücklagen. |
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Verfasst am: 02.05.2011 13:00 |
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@Hesse zu sagen dass es immer kurzfristiges FK ist, ist auch nicht ganz richtig.
Wie schon gesagt bei einer GmbH kommt es mit ins EK |
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Verfasst am: 02.05.2011 13:31 |
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Gut meine Antwort bezog sich auf Aktiengesellschaften.
Ob es bei einer GmbH ins EK geht, halte ich jedoch für grenzwertig Es dürfte nur ins EK gehen wenn die GmbH den Gewinn thesauriert / einbehält. |
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Verfasst am: 02.05.2011 13:38 |
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Ja da stimm ich dir zu, müsste dann genau in der Aufgabe stehen. |
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Verfasst am: 10.11.2011 21:38 |
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Der Bilanzgewinn wird immer an die AKtionäre ausgeschüttet, da dies der Gewinn nach erfolgter Einstellung in die gesetzliche Rücklage und andere Rücklagen ist.
RECHTLICH gesehen ist der Bilanzgewinn Eigenkapital!
Und zwar bis zur Ausschüttung an die Aktionäre.
WIRTSCHAFTLICH gesehen ist es kurzfristiges Fremdkapital, da es eben wie oben erwähnt ausgeschüttet wird!
In der IHK Prüfung geht man davon aus das es als kurzfristiges Fremdkapital angesehen wird, also ist es KEIN Bestandteil des Eigenkapitals! |
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