AP REWE Sommer 11 (morgen) |
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Verfasst am: 03.05.2011 17:27 |
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Gibt es Spekulationen hinsichtlich der Themen? |
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Verfasst am: 03.05.2011 17:34 |
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kommt doch eig. immer dasselbe dran
marktzinsmethode
bewertung wp
bewertung forderungen
ich denk dass ne kleine aufgabe dran kommt bzgl. aufhebungsfristen |
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Verfasst am: 03.05.2011 17:36 |
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Joa, dann paar Buchungssätze und dann Jahresüberschuss, Bilanzgewinn, Dividende..Zuordnung: Werkosten, Werterlöse, Zusatzkosten, Grunderlöse etc.
Des kommt immer. |
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Verfasst am: 03.05.2011 17:37 - Geaendert am: 13.11.2014 14:58 |
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Verfasst am: 03.05.2011 17:39 |
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und dann ham wirs eh schon geschafft :D |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:19 |
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hab mal ne frage zum Eigenkapital, hab grad ne Aufgabe gemacht, Wo in der Bilanz nen Bilanzgewinn ausgewiesen ist, dieser wird in der Lösung nicht zum Eigenkapital dazu gerechnet, vor nen paar Tagen hab ich ne Aufgabe gerechnet, wo der Jahresüberschuss in der Bilanz ausgewiesen wurde, bei der Aufgabe wurde der Jahresüberschuss in das Eigenkapital mit rein gerechnet, ist das jetzt generell so richtig oder is eine der beiden Aufgaben falsch?? |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:31 |
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Hi! Könnt Ihr mir nochmal sagen wie das war mit der degressiven Abschreibung Im Jahr 2010 & 2011 ist?
Und: Wie waren nochmal die neuen Abschreibungsgrenzen? Unser Lehrer hat da eher mal für Verwirrung gesorgt -_- |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:43 |
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Ne kurze Frage zum HANDELSBESTAND:
Wird dieser nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet oder nach dem Zeitwertprinzip (abzgl. Risikoabschlag)???
Dankeschön! |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:50 |
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Zeitwertprinzip abzügl. Risikoabschlag stimmt schon. |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:50 |
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ab 2011 wird der Handelsbestand zum Zeitwert - Risikoabschlag bewertet, vorher nach strengen Niederstwertprinzip
noch ne Frage:
Wenn man den Forderungsbestand zum Bilanzstichtag errechnen will, nimmt man ja den Gesamtforderungsbestand - EWB - PWB, muss man jetzt auch noch die uneinbringlichen Forderungen abziehen oder zählen die noch mit rein?? |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:52 - Geaendert am: 03.05.2011 19:28 |
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Seit einiger Zeit wird der Handelsbestand am Bilanzstichtagskurs zum Tageskurs bewertet.(minus der risikovorsorge (war früher anderes gewesen, aber man will sich IFRS annähren damit).
degressive abschreibung gibt es nicht mehr.
aber man dürfte sie theoretisch noch anwenden, wenn du noch ein Gut hast was von anfang an degressiv abgeschrieben wurde (als diese form noch ging). aber soetwas wird wohl nicht dran kommenn |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:52 |
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Bilanzwert;
Deb. lt. Inventur
- EWB
- PWB. |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:53 |
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die uneinbringlichen hast du zuvor bereits direkt abgeschrieben.
Abschreibungen auf Forderungen an KKK (bspw.).
die sind am jahresende schon raus aus den forderunge. |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:57 |
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ah ok danke, jmd ne antwort zu meiner frage etwas weiter oben mit dem Eigenkapital? gehört der Jahresüberschuss mit rein und der Bilanzgewinn nicht?? |
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Verfasst am: 03.05.2011 18:58 |
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Hey,
1. @ BlueMunK
Jahresüberschuss und Bilanzgewinn sind nicht das Gleiche. (So hat unser Lehrer uns das erklärt) Sind zwei verschiedene Sachen. Bilanzgewinn ist als kurzfristiges Fremdkapital anzusehen 8 (steht oben in der Formelsammlung), deswegen wurde es bei der einen Aufgabe bei dir nicht dazugerechnet.
ich hätte auch noch eine Frage zum Handelsbestand. Wie funktioniert das dann mit diesem Risikoabschlag? Gibts hierzu einen Prozentsatz oder wie?
Lg |
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Verfasst am: 03.05.2011 19:42 |
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Jahresüberschuss vermindert um einen Verlustvortrag erhöht um einen Gewinnvortrag abzüglich gesetzlicher Rücklage und anderer Rücklage ist der Bilanzgewinn. Dieser ist noch kein Eigenkapital, da die HV darüber abstimmt, was damit geschieht.
Das mit dem RIsikoabschlag musst du nur wissen, nicht wie er berechnet wird.
Heute liefen 2 weibliche Prüfungsteilnehmer neben mir und fragten mich: Wann läuft das SEPA-Lastschriftmandat bei Nicht-Nutzung ab ...
Manchmal msus man einfach wissen, was nicht prüfungsrelevant ist ^^ |
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Verfasst am: 03.05.2011 20:49 |
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Hab mal eben ne Frage zu WiSo (weiß, passt hier grad nich ins thema,aber will keinen Thread eröffnen)
AP 05/06, Berechnung des a) BNE und b)BIP.
Abschreibungen: 319,7
Primäreinkommen: -11,1 (wenn Wert neg., dann empfangenen Leistungen kleiner als an das Ausland gezahlte)
Produktions- und Importabgaben: 225,8
Volkseinkommen: 1572,6
Problem: unser Lehrer hat uns für a) 2118,1 und für b) 2129,2 gesagt, aber muss das Ergebnis nicht genau umgekehrt sein? |
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