Steuerklasse |
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Verfasst am: 24.09.2011 23:35 |
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Hallo,
kurze Frage:
Ein Ehepaar ist bisher jeweils in Steuerklasse 4 veranlagt. Aus Gleichberechtigung möchte der Ehemann, da seine Ehefrau jetzt in Rente geht, diese Regelung beibehalten. Ist dies aus steuerrechtlichen Gründen möglich? Bitte Begründen!
Vielen Dank für Eure Hilfe |
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Verfasst am: 25.09.2011 00:15 |
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Das ist möglich, da ein Ehepaar frei wählen kann, ob es die Kombination III/V od er IV/IV wünscht! |
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Verfasst am: 25.09.2011 08:53 - Geaendert am: 25.09.2011 08:57 |
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Braucht eine Rentnerin eine Steuerklasse?
Er: Steuerklasse III
Sie: ---
Begründung:
Rentner mit der gesetzlichen Rente unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. |
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Verfasst am: 25.09.2011 10:34 |
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genau das habe ich auch überlegt Herrmann... im Internet findet man auch genau die 2 Varianten, wie sie hier stehen.
Wer hat die Lösung? |
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Verfasst am: 26.09.2011 10:32 |
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Wie hier schon steht, die können frei wählen bzw. niemand zwingt Sie, die Steuerkarten zu ändern. Auch ein Rentner kann noch auf Lohnsteuerkarte arbeiten.
Dem Fragenden ist vielleicht mal eine Proberechnung zu empfeheln, dann sieht er ggf., dass seien Frau keinen Cent weniger bekommt, wegen Gleichberechtigung usw.
Ansonsten kann es egal sein, da die Lohnsteuerkarte keinen Einfluss auf die tatsächliche Besteuerung hat, so lange eine Einkommensteuererklärung gemacht wird (die üblichen Dinge, wo der Nettolohn als Bemessungsgrundlage genommen wird wie Elterngeld, falle für Rentner flach ;-)
Gruß
Julien |
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