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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

andere Gewinnrücklagen
 
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2011 20:06
Welchen Betrag muss ich einstellen? Ich hab was gelesen mit 50% des Jahresüberschuss abzügl. Verlustvortrag und zuführungen zu den Gewinnrücklagen.

Aber in allen meinen Aufgaben die ich mache, ist nichts von den 50% berechnet.

danke
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2011 20:54 - Geaendert am: 03.11.2011 20:55
Man muss 5% des JÜ in die gesetzliche Rücklage einstellen, bis diese mit der Kapitalrücklage 10% des Grundkapitals ergeben.
Vom Restbetrag( Hier unterstelle ich mal keinen Gewinnvortrag, weil im Vorjahr alles ausgeschüttet wurde)
darf man maximal 50% in die Gewinnrücklage stellen.
Das kommt allerdings in keiner Prüfung vor.
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2011 21:13
Das kommt in meinem Buch zur Vorbereitung auf die AP in fast jeder Aufgabe zu dem Thema vor.


Welcher Betrag muss in die andren Gewinnrücklagen zugeführt werden.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2011 22:08
In einigen Aufgaben ist auch angegeben, wie hoch die Dividendenausschüttung sein soll.
Dann darf nur so viel in die anderen Gewinnrücklagen, dass der Bilanzgewinn für die geplante Dividendenausschüttung ausreicht.
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2011 22:15
danke rrathner. Aber welchen Betrag führe ich vom JÜ ab? Nach welcher "Regel" geh ich da
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2011 22:38
"Welcher Betrag muss in die andren Gewinnrücklagen zugeführt werden"
Das ist ein vollkommene andere Aufgabestellung. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Das man den Betrag ermitteln muss, der in die anderen Gewinnrücklagen fließt, ist sonnenklar und auch einfach zu berechnen.

Mein Beitrag bezog sich ausschließlich auf die 50%.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2011 09:13
Wie lautet die konkrete Aufgabe?
Dann können wir auch helfen!
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2011 11:06
Okay , das mit den andren Gewinnrücklagen hab ich jetzt verstanden, danke.

Aber bei der Aufgabe komm ich nicht klar:


Gez. Kapital 4.000 Mio.EUR
Kapitalrückl 170 Mio. EUR
Gesetzl. Rückl 225 Mio. EUR
Andere Gewinnrückl 270 Mio EUR

Jahresüberschuss 140 Mio. EUR
Verlustvortrag 15 Mio


Welcher Betrag muss in der veröffentlichen Bilanz unter dem Posten " Gesetzliche Gewinnrücklage" ausgewiesen werden.


Danke
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2011 15:25
JÜ 140 Mio
Ver.Vortrag 15 Mio
= 125 Mio

Zuführung zur gesetzlichen Rücklage:
125 Mio * 5%= 6,25 MIo eigentliche Zuführung, jedoch:
10% vom Grundkapital= 400 Mio €

Gesetzliche Rücklage 225 Mio + Kapitalrücklage 170 Mio= 395 Mio €

Somit werden der gesetzlichen Rücklage 5 Mio € zugeführt und die gesetzliche Rücklage beträgt 230 Mio €

Ergebnis: 230 Mio €
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2011 15:32
Eine allerletze Augabe:


Gez. Kapital 100,0 Mio EUR
Kapitalrückl 4,5
Gesetzl Rüc 4,1
andere Gewinnrü 36,5

Jahresüberschuss 16,8
8Bilanzgewinn

Berechnen Sie den Betrag, mit dem die gesetzlichen Rücklagen in der Bilanz auszuweisen sind,


danke
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2011 15:42
Probiere es doch mal selbst. Den Lösungsweg habe ich dir bereits gezeigt.

Wenn andere Leute die Aufgaben machen, dann lernst du es nicht.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2011 17:42
Gute Idee, zumal die Aufgabe leichter ist als die oben!
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2011 17:53
Gez. Kapital 100,0 Mio EUR
Kapitalrückl 4,5
Gesetzl Rüc 4,1
andere Gewinnrü 36,5

Jahresüberschuss 16,8
8Bilanzgewinn

Berechnen Sie den Betrag, mit dem die gesetzlichen Rücklagen in der Bilanz auszuweisen sind,


Ich hätte jetzt 4,1 + 1,4 gesagt (bis die 10% des gez. Kapital erreicht sind) aber das ist anscheinend falsch
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2011 19:17
Wie kommst du auf 1,4?

Rechne doch ganz einfach nach dem Schema:
Erst die 10% vom Grundkapital. Das ist der Soll Wert.

Dann nimmst du die 5% vom JÜ addierst darauf die gesetzliche- und Kapitalrücklage und schaust dann, ob es rein passt oder eben nicht.
DarkwingDuck
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2011 19:52
Ich hab einfach die gesetzlichen Rücklagen voll gemacht. Also dass die 10% erreicht werden.
So hab ich das glaub ich auch in ein paar alten Arbeiten gesehen
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2011 20:06
Ich bezweifel, dass es Aufgaben zu deiner Vorgehensweise gibt, denn diese ist falsch und gesetzlich nicht zulässig.

Poste einfach dein Ergebnis und mache es so, wie ich es schrieb.
DnM
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.11.2011 09:08
10% sind 10 Mio.

5% vom JÜ +Bilanzgewinn sind 1,24 Mio

gesetzliche Rücklagen sind 5,34 Mio.

nur wusste ich nicht ob der Bilanzgewinn zum Jahresüberschuss dazu zählt, ich bin einfach mal davon ausgegangen.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.11.2011 16:45
Der Bilanzgewinn ist nicht mehr vorhanden, weil er im Frühjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Bleibt etwas davon übrig, ist es der Gewinnvortrag.

Vom aktuellen Jahresüberschuss wird ein Teil einbehalten und den Rücklagen zugeführt. Der Rest wird als Bilanzgewinn ausgewiesen und kann im kommenden Frühjahr nach dem Beschluss der Hauptversammlung an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

Bei der Berechnung der Zuführung dzu den gesetzlischen Rücklagen darf also der Bialnzgewinn nicht mit herangezogen werden!
Nobody1989
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.11.2011 17:16 - Geaendert am: 07.11.2011 17:38
Habe die Aufgabe auch mal nachgerechnet.

Ich habe den Gewinnvortrag jetzt nicht mit auf den JÜ mit drauf gerechnet und habe dann eine Zuführung von 0,84 Mio. EUR heraus.

gerechnet wie folgt:

16,8 JÜ
davon 5 % = 0,84 Mio. EUR

zur Überprüfung:
10 % von GK = 10 Mio. EUR

gesetzli. Rücklage 4,1 + Kapitalrücklage 4,5 = 8,6 Mio. EUR

D. h. es fehlen noch 1,4 Mio. EUR

Wir führen allerdings nur die 0,84 Mio. EUR zu.

Ich hoffe, das ich hier etwas richtiges erzählt habe!?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.11.2011 18:21
Du hast schon richtig gerechnet, würdest aber trotzdem 0 Punkte erhalten.
Es war nämlich nicht nach der Zuführung, sondern dem Bestand der gesetzlichen Zulage am Geschäftsjahresende gefragt.
 

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