Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 76
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

USt auf Zinsen von gewerblichen Darlehen
 
Lupus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.01.2012 10:29
Hallo,

hat jemand Erfahrung, wie die Vorsteuer errechnet wird, die gegen die USt auf Zinsen zu gewerblichen Darlehen gegengerechnet wird.

Ich müsste ja theoretisch die Kosten genau einem Produkt zuordnen? Gibt es da einen Verteilungsschlüssel oder macht sich jemand wirklich die Arbeit und hält das nach?

Habt Ihr Erfahrungen?

Gruß
Renovatio
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.01.2012 19:07
kannst du das etwas mehr erläutern? weil so ins blaue hinein sage ich natürlich, dass gewerbl. kredite nicht einfach in einen topf geschmissen werden um daraus die vorsteuer zu berechnen. sonst könnte ja jeder einzelhändler hergehen und einfach seinen umsatz pauschal besteuern -> was letztlich vermutlich erst einmal zum gleichen ergebnis führt.
Lupus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2012 09:59
Tja jetzt verstehe ich Deine Frage nicht;-)

Aber ich glaube wir haben das gleiche ? auf der Stirn.

Als Bank kann ich gewerbliche Darlehen mit USt optieren. Im Internet finde ich nur dazu, dass dann die Bank die Vorsteuer gelten machen kann und somit natürlich USt wiederbekommt (z.B. für den Kauf Papier) die sonst hätte voll bezahlt werden müssen.

Aber jetzt stelle ich mir genau die Frage, ob ich eine genaue Gegenpostion brauche bzw. wie ich diese ermittel. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand eine Strichliste für z.B. Papier führt nach dem Motto für USt-Pflichtige Kredite gebraucht.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2012 13:17
Die Trennung muss ja auch u.a. für die Depotabteilung, Immobilienabteilung usw. durchgeführt werden.
Lupus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.01.2012 14:50
Und wie wird das gemacht?

Kann gesagt werden in 5% der Fälle haben wir so ein Geschäft, also 5% des z.B. Papiers nehmen wir den Vorsteuerabzug in Anspruch?
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse