USt auf Zinsen von gewerblichen Darlehen |
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Verfasst am: 25.01.2012 10:29 |
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Hallo,
hat jemand Erfahrung, wie die Vorsteuer errechnet wird, die gegen die USt auf Zinsen zu gewerblichen Darlehen gegengerechnet wird.
Ich müsste ja theoretisch die Kosten genau einem Produkt zuordnen? Gibt es da einen Verteilungsschlüssel oder macht sich jemand wirklich die Arbeit und hält das nach?
Habt Ihr Erfahrungen?
Gruß |
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Verfasst am: 25.01.2012 19:07 |
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kannst du das etwas mehr erläutern? weil so ins blaue hinein sage ich natürlich, dass gewerbl. kredite nicht einfach in einen topf geschmissen werden um daraus die vorsteuer zu berechnen. sonst könnte ja jeder einzelhändler hergehen und einfach seinen umsatz pauschal besteuern -> was letztlich vermutlich erst einmal zum gleichen ergebnis führt. |
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Verfasst am: 26.01.2012 09:59 |
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Tja jetzt verstehe ich Deine Frage nicht;-)
Aber ich glaube wir haben das gleiche ? auf der Stirn.
Als Bank kann ich gewerbliche Darlehen mit USt optieren. Im Internet finde ich nur dazu, dass dann die Bank die Vorsteuer gelten machen kann und somit natürlich USt wiederbekommt (z.B. für den Kauf Papier) die sonst hätte voll bezahlt werden müssen.
Aber jetzt stelle ich mir genau die Frage, ob ich eine genaue Gegenpostion brauche bzw. wie ich diese ermittel. Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand eine Strichliste für z.B. Papier führt nach dem Motto für USt-Pflichtige Kredite gebraucht. |
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Verfasst am: 26.01.2012 13:17 |
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Die Trennung muss ja auch u.a. für die Depotabteilung, Immobilienabteilung usw. durchgeführt werden. |
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Verfasst am: 26.01.2012 14:50 |
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Und wie wird das gemacht?
Kann gesagt werden in 5% der Fälle haben wir so ein Geschäft, also 5% des z.B. Papiers nehmen wir den Vorsteuerabzug in Anspruch? |
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