Einzelwertberichtigungen Prüfung Sommer ‘11 |
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Verfasst am: 21.10.2012 16:00 |
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Hallo,
ich hab da mal ne Aufgabenstellung und komm nicht weiter:
Situation
Einzelwertberichtigungen auf Ford. 3890 TEUR
Pauschalwertberichtigungen auf Ford. 180 TEUR
Im Verlauf des Geschäftsjahres 2010 wurden Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 240 TEUR verbraucht bzw. aufgelöst.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2010 sind wegen konkreter Ausfallrisiken zusätzl. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 360 TEUR zu bilden.
Es wurden folgende Inventurwerte ermittelt:
Debitorenbestand lt. Inventur 51522 TEUR
davon zweifelhafte Ford. 5850 TEUR
davon sichere Ford. 2783 TEUR
davon abzuschreibende 1389 TEUR
uneinbringliche Forderungen
die Kreditausfälle erfordern aufgrund der Vorgaben die Bildung einer unverstreuten Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,6 %
jetzt die Fragen:
1. den Schlussbestand der Einzelwertberichtigung
2. den Bilanzausweis der Forderungen an Kunden
Lösungen sind:
1. 4010
2. 45874 |
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Verfasst am: 21.10.2012 17:09 |
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Hi,
1. Du hast eine EWB von 3890, von diesen musst du die 240 aufgelösten abziehen und 360 hinzurechnen.
3890- 240 + 360 = 4010
2. Dein Bilanzausweis ergibt sich aus den Forderungen 51522, verringert um die abzuschreibenden Forderungen in Höhe von 1389. Hiervon musst du die 4010 abziehen und die 249 ( das ist die neue PWB, sie errechnet sich aus den anscheinend intakten Forderungen, auf diese musst du den PWB Satz berechnen, Ergebnis sind = 249), somit kommst du auf das Ergebnis.
51522- 1389 - 4010 - 249= 45874 |
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Verfasst am: 23.10.2012 16:38 |
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und wie genau komm ich auf die 249?
wie lautet denn der prozentsatz der pwb und auf was rechne ich ihn?
lg |
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Verfasst am: 23.10.2012 19:13 |
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Debitorenbestand lt. Inventur 51522 TEUR
- zweifelhafte Ford. 5850 TEUR
- sichere Ford. 2783 TEUR
- abzuschreibende 1389 TEUR uneinbringliche Forderungen
-------------------------------------------------------------------------------------
= 41500 * 0,6% = 249 |
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Verfasst am: 31.10.2013 18:07 - Geaendert am: 31.10.2013 18:08 |
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Ich wundere mich gerade, warum bei der Ermittung der anscheinend intakten Forderung auch die uneinbringlichen Forderungen mit 1389 € abgezogen werden müssen.
Wir haben im Rewe Unterrcht gelernt:
Debitorenendbestand
-zweifelhafte Ford-
-sichere Ford
=Anscheinend intakte Forderungen
und auf den Bilanzausweis kommt man, indem man vom Debitorenendbestand abzieht:
-EWB
-PWB
=Bilanzausweis
Somit verstehe ich nicht, warum ich doch die uneinbringlichen abziehen muss bei der Sommerprüfung 2011 ?!
Hier mal eine andere Aufgabe aus dem Unterricht, wo wir die uneinbringlichen Forderungen auch nicht beachtet haben:
Die Rhein Ruhr Bank AG hat einen Forderungsbestand vor Abschreibungen in Höhe von 30 Mio. Hierin sind Forderungen in Höhe von 1, 5 Mio. als sicher zu betrachten. Im Rahmen des Jahresaschluss ist ferner zu beachten, dass
-noch eine Forderung an einen Kunden in Höhe von 0,25 Mio. uneinbinglich ist und sofort abgeschrieben werden muss
-ein Insolvenzverfahren über einen unserer Kunden eröffnet wurde, an den wir eine Forderung in Höhevn 0,8 Mio. haben, wir erwarten eine Insolvenzquote von 30 Prozent.
Berechnen Sie
a) anscheinend intakten Ford.
b)Betrag, um den die PWB aufgefüllt werden muss, PB-Satz berägt 0,4 Prozent und PWB-Bestand 99.000 EUR
c) Buchen Sie die Aufüllung der PWB
d) Ermittlen Sie den Bilanzwert der Debitoren
Lösung aus dem Unterricht:
a) 27,45 Mio. ( 29,75 - 1,5 - 0,8)
b) 10800 (27.450.000 x 0,4=109800-PWB Bestand 99.000)
c) Abschreibung auf Forderungen an PWB
d) 29.0802 (29,75 - 0,1098 - 0,56)
Bei a) und bei d) haben wir die uneinbringlichen Forderungen NICHT abgezogen, weshalb aber in der Prüfung Sommer 2011 ????
Danke im Voraus !!! |
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Verfasst am: 31.10.2013 18:20 |
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Zum ersten Teil der Frage:
In der Aufgabe steht, dass im Inventurbestand die uneinbringlichen Forderungen enthalten sind (davon ...). Folglich müssen diese vom Inventurbestand abgezogen werden, um die scheinbar intakten Forderungen zu errechnen. |
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Verfasst am: 31.10.2013 18:28 |
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Auch bei der zweiten Aufgabe wurden die uneinbringlichen Forderungen abgezogen:
Debitorenbestand: 30 Mio
abzüglich uneinbringliche Forderungen: 0,25 Mio
= Debitoren nach direkter Abschreibung: 29,75 Mio
und mit diesem Wert wird in deiner Lösung weitergerechnet: ( 29,75 - 1,5 - 0,8)
Also sind auch hier die uneinbringlichen Forderungen abgezogen worden!!! |
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Verfasst am: 31.10.2013 18:33 |
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Ok danke, also das heißt, nur weil da dieses Wörtchen "davon" steht, musste ich das abziehen und einfach den Debitorenendbestand abzüglich sichere Ford. und zweilfelhaft nehmen, so wie ich das in meiner Aufgabe beschrieben habe oder?
Weil in meiner Aufgabe musste ich ja erst den Debitorenendbestand ausrechnen mit 29,75 Indem ich von 30 Mio. - 0,25 uneinbringliche Ford abziehe...
So ein Problem hatte ich noch nie, bis ich die Aufgabe in der Prüfung Sommer 2011 sah :D :( |
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Verfasst am: 31.10.2013 18:36 - Geaendert am: 31.10.2013 18:37 |
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Ok vielen Dank !!!!!
Das heißt also doch IMMER die uneinbringlichen abziehen oder wie jetzt? hilfeeeee...das ist mir aber neu oder ich hab ein Brett vor dem Kopf.. |
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Verfasst am: 01.11.2013 00:13 - Geaendert am: 01.11.2013 00:14 |
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Ich kenne keine Aufgabe, in der die uneinbringlichen Forderungen nicht abzuziehen wären. Also IMMER abziehen!
Logik: Uneinbringliche Forderungen sind doch direkt abzuschreiben und damit sind sie keine(!) Forderungen mehr.
In der betrieblichen Praxis ist es anders: Hier wird man eine uneinbringliche Forderung sofort abschreiben, sobald der sichere Ausfall feststeht und nicht wie in den Aufgaben warten bis am 31.12. die Inventur abgeschlossen ist! |
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