Allgemeine Frage zur Bewertung von Aktien |
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Verfasst am: 19.11.2012 18:26 |
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Ist es richtig, dass wenn ich zum Anschaffungskurs bewerte: nie nicht realisierte Gewinne/Verluste entstehen? |
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Verfasst am: 19.11.2012 19:52 |
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Ja theoretisch schon,da somit keine Differenz zwischen Anschaffungs- und Bewertungskurs entsteht. :) |
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Verfasst am: 19.11.2012 19:55 |
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Solang du den Anschaffungskurs der sich nur auf einen Wert bezieht meinst schon. Weil der nicht realisierte Erfolg in dem Fall ja der Anschaffungskurs - Anschaffungskurs wäre. Das ergibt natürlich 0 und du hast keinen nicht realisierten Erfolg.
Allerdings nimmst du in den meißten Aufgaben den durchschnittlichen!!! Anschaffungskurs. Der ist natürlich nicht zwingend gleich dem Anschaffungskurs eines Wertes. Daher kann in dem Falle natürlich ein nicht realisierter Erfolg vorliegen. |
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Verfasst am: 19.11.2012 20:59 - Geaendert am: 19.11.2012 21:02 |
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Beispiel:
http://img195.imageshack.us/img195/5210/1353354971688.jpg
Warum kann ich nicht folgende Rechnungaufstellen:
Durschn. Anschaffungskurs 20-30( Börsenlurs 31.12)=10mal25000 (Bestand)= unrealisierter Kursgewinn!!!!
So mache ich das jedenfalls bei Papieren der Liquiditätsreserve... |
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Verfasst am: 19.11.2012 21:34 |
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Das sind WP des Anlagebestands, also gilt hier das gemilderte Niederstwertprinzip, hab ich aber bisher in keiner Prüfung gesehen... |
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Verfasst am: 20.11.2012 21:56 |
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Anlagevermögen: Bewertung nach dem strengen Niederstwertpinzip
Solange aber die Wertminderung nicht von Dauer ist kann zum Anschaffungskurs bilanziert werden. Das steht aber dann in der Aufgabe. |
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