Zinsen auf Wertpapieren |
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 11:45 |
|
|
Wenn ich eine Anleihe habe die verzins wird.
So Buche ich am 31.12 eigene Wertpapiere an Zinserträge.
Was hat das mit mit den Atizipativen Posten zu tun? |
|
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 16:23 |
|
|
Keiner eine Idee? |
|
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 16:58 |
|
|
Die Buchung der Wertpapierzinsen wird antizipiert, d.h. vorweggenommen, damit sie noch in die GuV-Rechnung des Jahres kommen, zu dem sie gehören.
Denn gezahlt werden die Zinsen erst im folgenden Jahr zu dem entsprechnenen Zinstermin!
Man bucht die Wertpapierzinsen also schon vor deren Überweisung. |
|
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 18:10 - Geaendert am: 20.11.2012 18:16 |
|
|
Vielen Dank! Mir hatte die Erklärung gefehlt. |
|
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 18:21 - Geaendert am: 20.11.2012 18:54 |
|
|
Aber fallen nicht Zinsen jedes Jahr an? Also bei einer Anleihe bekomme ich diese doch jedes Jahr. Also gehören sie "mir" doch schon!
Also wenn ich die Anleihe z.B erst am 1.9 kaufe, fallen schon Stückzinsen an! Richtig? |
|
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 19:10 |
|
|
Die Zinsen von Wertpapieren werden selten am 31.12. gezahlt, sondern immer am festgelegten Zinstermin, der sich nach dem Emissiontermin richtet.
Hat eine Anlihe den Zinstermin 1..5., dann werden während der Laufzeit jedes Jahr am 1.5. die Zinsen für das zurückliegende Jahr ausgeschüttet.
Daher muss man am Bilanzstichtag die bis dahin verdienten Zinsen, die man noch nicht bekommen hat, abgrenzen, da sie sonst nicht in die GuV des Geschäftsjahres kämen. |
|
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 21:05 |
|
|
Es geht doch hier um den Wert der Wertpapiere zum Bilanzstichtag?
Würde man die Wertpapiere zum Jahresende verkaufen, bekäme man die Stückzinsen.
Somit ist der Wert der Wertpapiere am Bilanstichtag um die Sückzinsen höher. |
|
|
|
Verfasst am: 20.11.2012 21:37 |
|
|
Richtig es geht um dem Bilanzstichtag. |
|
|
|