Bewertung von Wertpapieren |
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Verfasst am: 06.05.2013 15:02 |
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Hallo,
ich habe noch schnell eine Frage vor der morgigen Prüfung... Habe ich das mit den Wertpapieren richtig verstanden:
Handelsbestand:
Bewertung zum Bilanzstichtagskurs - Risikoabschlag, theoretisch auch Höher als zum Kaufkurs
Liquiditätsreserve:
Bewertung zum niedrigeren Kurs, entweder Bilanzstichtag oder Kaufkurs. Nicht realisierte Gewinne werden nicht berücksichtigt, nicht realisierte Verluste aber schon.
Umlaufvermögen:
Genau wie bei Liquiditätsreserve möglich, aber nur bei dauerhafter Wertminderung pflicht... Um sich weniger merken zu müssen
Ist das so korrekt? |
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Verfasst am: 06.05.2013 19:38 |
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Ja alles korrekt |
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Verfasst am: 07.05.2013 00:04 - Geaendert am: 07.05.2013 00:08 |
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In den Ausführungen oben muss es
Anlage(!)Vermögen
statt Umlaufvermögen heißen!
Der Handelsbestand und die Liquiditätsreserve sind das Umlaufvermögen. |
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