Gesetzliche Rücklage |
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Verfasst am: 02.07.2013 14:48 |
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Die Bank AG weist in der Bilanz des Vorjahres folgende Werte aus:
Gez. Kapital 2.700 Mio €
Kapitalrücklage 110 Mio €
Gesetzliche Rücklage 125Mio €
Andere Gewinnrücklagen 200 Mio €
Für das folgende Geschäftsjahr wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresüberschuss von 100 Mio. € veröffentlicht.
Aus dem vorigen Geschäftsjahr besteht noch ein Verlustvortrag von 8 Mio. €.
Die umlaufenden Aktien haben einen Nennwert von 5,00 € pro Aktie.
Aufgabe:
Ermitteln Sie den Betrag, der in der veröffentlichen Bilanz des folgenden Geschäftsjahres in dem Posten "Gesetzliche Rücklage" gemäß den Bestimmungen des AktG auszuweisen ist!
Meine Antwort:
Fehlbetrag: 10 % aus 2.700 = 270 -110 - 125 = 35 Mio €
Gesetzliche Rücklagen (100-8) * 0,05 = 4,6 Mio €
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Irgendwas muss falsch sein, die Lösung muß lauten 3 Stellige-Zahl und 2 Dezimalstellen |
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Verfasst am: 02.07.2013 20:38 |
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Deine Berechnung ist richtig:
Die Bank AG weist in der Bilanz des Vorjahres folgende Werte aus:
Gez. Kapital 2.700 Mio €
Kapitalrücklage 110 Mio €
Gesetzliche Rücklage 125Mio €
Andere Gewinnrücklagen 200 Mio €
Für das folgende Geschäftsjahr wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Jahresüberschuss von 100 Mio. € veröffentlicht.
Aus dem vorigen Geschäftsjahr besteht noch ein Verlustvortrag von 8 Mio. €.
Die umlaufenden Aktien haben einen Nennwert von 5,00 € pro Aktie.
Aufgabe:
Ermitteln Sie den Betrag, der in der veröffentlichen Bilanz des folgenden Geschäftsjahres in dem Posten "Gesetzliche Rücklage" gemäß den Bestimmungen des AktG auszuweisen ist!
Berechnung: 10% von 2.700 Mio € = 270 Mio € - 110 Mio € - 125 Mio € = Fehlbetrag 35 Mio €
Zuführung: 100 Mio € - 8 Mio € = 92 Mio € * 0,05 = 4,6 Mio €
Gesetzliche Rücklage in der veröffentlichen Bilanz: 125 Mio € + 4,6 Mio € = 129,60 Mio € |
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Verfasst am: 03.07.2013 09:49 |
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Vielen Dank geforcefuchs :)
die letzte Frage lautet:
Der verbleibende Rest des Jahresüberschusses soll unter Abzug des Verlustvortrages und der Einstellung in die gesetzliche Rücklage den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden.
Unterstellen Sie, dass gemäß § 58 AkG 50 % des verbleibenden Jahresüberschusses an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollen!
Ermitteln Sie den Betrag, der in der Bilanz des folgenden Geschäftsjahres dem Posten "Andere Gewinnrücklagen" zugeführt wird!
Meine Antwort würde lauten:
Jahresüberschuss 100 MIo € - Verlust 8 Mio € = 92 %
50 % aus 92 % = 46 Mio €
Vielen Dank im voraus |
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Verfasst am: 03.07.2013 10:56 - Geaendert am: 03.07.2013 10:57 |
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Aufgabentext:
"... soll unter Abzug des Verlustvortrages und der Einstellung in die gesetzliche Rücklage (!!!) den anderen Gewinnrücklagen ..."
Die Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen ist in deiner Lösung noch nicht berücksichtigt! |
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Verfasst am: 04.07.2013 13:58 |
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Danke ratthner,
aber ich brauche doch noch Hilfe
Jahresüberschuss 100 Mio € - Verlust 8 - ges. Rücklagen 125 = -33 Mio €
In dem Fall kann ich keine 50 % mehr ausrechnen da minus-Betrag.
Falls ich die Aktie noch berücksichtigen muss, habe ich das noch nicht gelernt, wie das ausgerechnet wird.
Vielen Dank im voraus |
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Verfasst am: 05.07.2013 10:30 |
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Zuerst solltest du dir klarmachen, wobei es bei dieser Aufgabe geht>: Um die Verteilung des Jahresüberschusses!
Von den 100 Mio JÜ muss der Verlust des letzten Jahres gedeckt werden: abzüglich 8 Mio
Ein Teil muss den gesetzlichen Rücklagen zugeführt werden: abzüglich 4,6 Mio
Es bleiben noch 87,4 Mio vom JÜ übrig!
Davon darf 50% den anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden: 43,7 Mio
Über die verbleibenden 43,7 Mio dürfen sich die Aktionäre freuen. |
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Verfasst am: 15.07.2013 13:51 |
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Hallo rrathner,
danke für deine Hilfe:
Kann das sein, dass du einen Betrag falsch übernommen hast.
Nämlich 4,6 MIo. € anstatt 46 Mio. € ? Oder heißt es wirklich 10 % aus 46. Laut meiner Unterlagen habe ich aber das nirgends gesehen.
Ich habe das jetzt wie folgt berechnet:
100 - 8 - 46 = 46 *50 % = 23 Mio. €
Lg. Smilemouse |
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Verfasst am: 15.07.2013 22:17 - Geaendert am: 15.07.2013 22:19 |
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Die 4,6 Mio hast du in deinem ersten Beitrag selber richtig ausgerechnet, nämlich die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage (sie ist vom Jahresüberschuss abzuziehen):
"Gesetzliche Rücklagen (100-8) * 0,05 = 4,6 Mio €"
Jahresergebnis 100
+/ - Gewinn-/ Verlustvortrag des letzten Geschäftsjahres -8
+ evtl. Entnahmen aus den Rücklagen
- Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen -4,6
- Einstellungen in die Rücklagen für eigenen Anteile
- Einstellungen in die Gewinn-Rücklagen -43,7
= Bilanzgewinn/ -verlust 43,7
- evtl. Dividendenausschüttung
= Gewinn-/ Verlustvortrag . |
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Verfasst am: 16.07.2013 12:35 |
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Danke rrathner, jetzt ist alles geklärt. Vielen Dank nochmal.
Lg. Smilemouse |
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