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Verfasst am: 10.09.2013 18:03 |
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Neutrale Aufwendungen:
Aufwendungen, die nichts mit der betrieblichen Leistungserstellung zu tun haben oder untypisch bzw. ungewöhnlich für den Betriebsablauf sind, sind neutrale Aufwendungen. Diese Aufwendungen werden nicht in die Kosten- und Erlösrechnung übernommen, da es zwar Aufwendungen aber keine Kosten sind.
Neutrale Erträge:
Erträge, die nichts mit der betrieblichen Leistungsverwertung zu tun haben oder untypisch bzw. ungewöhnlich für den Betriebsablauf sind, sind neutrale Erträge. Diese Erträge werden nicht in die Kosten- und Erlösrechnung übernommen, da es zwar Erträge aber keine Erlöse sind.
Betriebskosten:
Bei der Erstellung von Marktleistungen entstehen Kosten.
Die Kostenteile einer Marktleistung, die durch die Betriebsleistung verursacht wurden, nennt man Betriebskosten. Die Betriebskosten werden auch als Stückleistungskosten bezeichnet.
Arten von Betriebskosten sind:
Personalkosten,
Sachkosten,
Werbungskosten,
Abschreibungen auf Sachanlagen.
Wertkosten:
Die Kostenteile einer Marktleistung, die durch Wertleistungen verursacht werden, nennt man Wertkosten.
Arten von Wertkosten sind:
Annahme,Schaffung und Weitergabe von Geld
Betriebserlöse:
Die von den Kreditinstituten erbrachten Leistungen werden am Markt verwertet. Die Engelte für die Marktleistungen bezeichnet man als Erlöse.
Erlöse, die aus der Verwertung von Betriebsleistungen entstehen, werden Betriebserlöse genannt.
Zu den Betriebserlösen zählen:
Provisionen und Entgelte aus dem Zahlungsverkehr,
Kontogebühren,
Bearbeitungsgebühren für Kredite,
Provisionen aus Wertpapiergeschäften.
Zinszahlungen für Einlagen,
Risikokosten.
Werterlöse:
Erlöse, die aus der Verwertung von Wertleistungen entstehen, werden Werterlöse genannt.
Zu den Werterlösen zählen:
Zinserlöse aus Krediten,
Zins- und Dividendenerlöse aus Geld- und Kapitalanlagen der Bank.
Lg, Julia |
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